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Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Durch eine ZÜS muss ein Aufzug geprüft werden, wenn er eine überwachungsbedürftige Anlage ist.Was eine überwachungsbedürftige Anlage ist, ergibt sich aus dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit ein Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der vorgenannten Gesetze gilt, muss dieser gewerblichen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Aerosolpackungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprühdosen oder Spraydosen bezeichnet. Es handelt sich um ortsbewegliche Behälter, die oftmals auch entzündbare Flüssigkeiten enthalten.Die Erlaubnispflicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Lageranlagen, in denen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Liter gelagert ...
Stand: 09.07.2022
Dialog: 43680
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
Im § 2 der PSA-Benutzungsverorndung findet sich zu Ihrer Fragestellung folgendes: "(...) darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die 1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen, 2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 26261
WENIG BELASTUNG WIE MÖGLICH!"Es muss daher im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes abgeklärt werden, ob die mit der Verwendung einheitlicher Filter verbundenen Vereinfachungen die im Einzelfall höheren körperlichen Belastungen beim Tragen von P3-Filtern rechtfertigen.Zu beachten ist auch, dass bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten ...
Stand: 12.08.2019
Dialog: 8760
der BetrSichV erfasst.Zur Betriebsanweisung wird im § 12 Abs.2 BetrSichV ausgeführt:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
. U. nicht oder nur mit aufwändiger Analyse möglich.Bei der Umfüllung von flüssigen entzündbaren Abfällen, auch mit hoher Leitfähigkeit, muss nicht nur das „Füllrohr“ geerdet sein. Um eine Gefährliche Aufladung sicher zu verhindern ist auch der Behälter zu erden. Grundsätzlich sind nur Behälter zu verwenden, die sowohl für den aufzunehmenden flüssigen, entzündlichen Abfall beständig ...
Stand: 21.07.2019
Dialog: 42773
als Arbeitsmittel an einem Arbeitsplatz zu beurteilen und ggf. Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen.Dabei hat er die Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der ArbStättV und die Betriebssicherheitsverordnung, für das Laufband als Arbeitsmittel, zu berücksichtigen. Der Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber die notwen ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
Eine Regelung zu der Frage, die analog angewendet werden kann, findet sich unter § 30 Abs. 6 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 52 "Krane": "Der Kranführer hat dafür zu sorgen, dass 1. dem Wind ausgesetzte Krane nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben werden sowie rechtzeitig spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 7568
, "dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Das grundsätzliche Befahrkonzept eines Dampfkessels muss bereits bei der konstruktiven Auslegung des Kessels berücksichtigt werden und muss in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers beschrieben sein. Das Befahrkonzept berücksichtigt insbesondere die Anzahl, Größe und Anordnung von Einstiegsöffnungen, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten etc. und ist bereits für die Prüfung ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42496
Werden Gasverbrauchseinrichtungen, Druckgasflaschen bzw. ortsbewegliche Druckgeräte von Arbeitnehmern bei der Arbeit benutzt und werden diese vom Arbeitgeber bereitgestellt, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Bezüglich der anzuwendenden Vorschriften zum Betrieb bzw der Beschaffenheit muss ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
und Zusatzausrüstungen erfolgt, siehe BetrSichV Anhang 1, Abschnitt 2.4.Es kann in der Regel problemlos auf die Verwendung von Betonkübel im Mitfahrbetrieb verzichtet werden. Zahlreiche Hersteller bieten funkferngesteuerte Betonkübel oder solche mit Ketten- bzw. Seilzug an, die vom Einbauort des Betons aus bedient werden können.Vor einer Personenbeförderung mit dem Kran muss zuerst geprüft werden, ob die damit ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
, die Kette darf sich im Leerlauf nicht mitdrehen - Luftfilterdurch den Bediener nötig und möglich.Je komplizierter das Arbeitsmittel/die Anlage ist und damit auch die Prüfaufgabe, desto größere Anforderungen sind an die Qualifikation des Prüfers zu stellen.Etwas anders ist es bei Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (z.B. Gerüst, Kran). Hier muss eine befähigte Person ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ermittelt hat, dass eine Gefahr von Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände oder durch Hineintreten in spitze Gegenstände usw. (Gefährdungen im Sinne der DGUV Regel 112-191 "Benutzung ...
Stand: 22.05.2020
Dialog: 13312
sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die entsprechend des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung geprüft sind (§ 3 Abs. 6 , § 14 BetrSichV i.V.m. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen").Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sind unter Berücksichtigung von Herstellerangaben sowie des anzuwendenden technischen ...
Stand: 11.03.2022
Dialog: 11746