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Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
. Für diesen Zeitraum ist die Wahrscheinlichkeit dass geA auftrifft in der TRGS 509 Anlage 2 Nr. 2 Abs. 11 mit selten und wenn dann kurzzeitig eingestuft worden, wobei die Wahrscheinlichkeit naturgemäß beim Abkuppeln höher ist als im angekuppelten Zustand.Anlage 2 Nr. Abs. 8 und Nr. 10 gilt für Kupplungen allgemein. Hier kann der betroffene Bereich größer sein, weil überall dort, wo die Schlauchkupplung ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43586
Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.Die PSA-Benutzungsverordnung schreibt in § 3 Absatz 1 vor: "Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt w ...
Stand: 23.09.2019
Dialog: 42849
Eine Einstiegshöhe von mehr als 0,5 Metern (Höhe unter dem Einstieg plus Höhe des Fußbodens) stellt eine Unfallgefahr dar, weil der Zugang zur Wetterschutzkabine während einer Arbeitsschicht häufig erfolgt. Bei einer so großen Einstiegshöhe ist regelmäßig mit Fußverletzungen zu rechnen. Das trifft insbesondere für den Ausstieg zu.Eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG wird zu ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128
eine Elektrofachkraft zu Rate gezogen werden.Beim Betrieb (Gebrauch) der Krananlage sieht es anders aus. Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfpflicht. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), hier der Anhang 3, gilt nicht, da laut § 1 (1) der BetrSichV diese Verordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln gilt und Ziel dieser Verordnung es ist, die Sicherheit ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
(Personenschaden) und jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben oder beschädigt worden sind, der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 19 BetrSichV).Der Abschnitt 3 der BetrSichV gilt für die überwachungsbedürftigen Anlagen, die die Kriterien in § 1 Abs. 2 BetrSichV erfüllen. Für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gilt dies immer dann, wenn die Anlage Geräte ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 3823
Die entsprechenden Drücke und Volumina sind im Anhang 2, Abschnitt 4 "Druckanlagen" der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - fixiert. Eine pauschalisierte Antwort ist deshalb nicht möglich, weil u. a. die in den Behältern befindlichen Fluide berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Behältertemperaturen. ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 24409
Nach § 12 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42917
Der Annahme- und Arbeitsbereich von Sammelstellen sowie der Umschlag- und Lagerbereich von Zwischenlagern sind der Zone 1 nach § 11 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 Nr. 1.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zuzuordnen, d. h. dass in diesen Bereichen aufgrund der Eigenschaften der eingesammelten und zwischengelagerten Gefahrstoffe damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gelegentl ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42709
Die TRBS 3146 / TRGS 726 gilt ausweislich ihres Anwendungsbereichs für die Lagerung von Gasen.Daher ist eine Anwendung auf die von Ihnen beschriebenen Druckluftspeicher und Membranausdehnungsgefäßen nicht einschlägig, da hier nicht gelagert wird. In diesen Fällen sind Maßnahmen auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, wobei natürlich die TRBS 3146 / TRGS 726 als Maßstab herangezogen werden kann. ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21669
der Arbeitsmittel untersagt.Gerade von den Arbeitsmitteln mit Eignung für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, im Sinne der EU-Richtlinie 2014/34/EU bzw. der 11. ProdSV, geht ein besonderes Risiko bei Fehlfunktionen aus, weil diese eine potenzielle Zündquellen beinhalten, die es zu vermeiden gilt. Deshalb ist hier eine Prüfung generell, also ausnahmslos, vollumfänglich vor der Inbetriebnahme ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
; Sicherheitseinrichtungen; Teil 1: Mit integrierter Flammensperre“ eingesetzt werden. Als e i n Verbrauchsgerät gilt auch ein Gerät mit mehreren Brennern, sofern diese eine Einheit bilden, z.B. eine Brennschneidmaschine. 3.15.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flüssiggas-Einzelflaschenanlagen und -Flaschenbatterieanlagen unmittelbar hinter dem Druckminderer mit einer selbsttätig wirkenden ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein.Entsprechend Nr. 4.4.2 Abs. 3 Satz 2 gilt ein Fassungsraum von maximal je höchstens 150 l (geometrisches Volumen) für Druckgasflaschen. Weitere zu berücksichtigende Beschränkungen sind in Nr. 4.4.2 Abs. 5 der TRBS 3145 / TRGS 745 enthalten.Bezüglich der Ausdehnung des Schutzbereichs für Druckgasflaschen kann als Erkenntnisquelle ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Die privat genutzten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel/Gerätschaften/Elektrogeräte fallen ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
Betriebsmittel bzw. Arbeitsmittel müssen für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre generell geeignet sein. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um elektrische oder nicht elektrische Betriebsmittel handelt. Entsprechend resultiert hieraus die zwingende Konformitätserklärung des Herstellers im Sinne der Richtlinie 94/9/EG mit der jeweils erforderlichen CE-Kennzeichnung und ggf ...
Stand: 22.02.2015
Dialog: 23173
In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...
Stand: 11.07.2017
Dialog: 29740
) zu beachten. Ein unkontrollierter Austritt von Hydrauliköl, z. B. durch eine Beschädigung der Rohrleitung oder undichte Verschraubungen, muss verhindert sein. Dies gilt sowohl für Rohrleitungen als auch für Schlauchleitungen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5986
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268