Ergebnisse 1 bis 20 von 439 Treffern
eines entsprechenden Lehrgangs erworben wurde und die nötigen Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen zur Verfügung stehen.Auf die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) weisen wir hin.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten.. ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2747
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ermittelt der Arbeitgeber die mögliche Gefährdung durch Absturz für seine Beschäftigten. Generell gelten hierbei Arbeiten, die das Einsteigen in Schächte oder das Begehen von Kanälen erforderlich machen, als gefährliche Arbeiten. Dieser Umstand ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43134
Allgemeine Informationen:Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hierbei eine beratende Funktion.Begründung:Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber (siehe Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 43206
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber für den Fall, dass die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann, auch die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen zu beurteilen. Für diese ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 3717
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln (hier: der Kettensägen) die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
das Medizinproduktegesetz (MPG) und die zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Medizinprodukte-Betreiberverordnung) spezifische Vorschriften. Gemäß § 2 Abs. 4 MPG bleiben die Vorschriften der BetrSichV unberührt."Von daher gilt die Forderung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) und einer Betriebsanweisung (§ 12 Abs.2 BetrSichV) grundsätzlich auch für die Verwendung von Medizinprodukten ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 42998
und Kosten) miteinander abstimmen. Die Gefährdungsbeurteilung muss jeder Arbeitgeber selbstständig anfertigen. Dabei wird der Aufzug als Arbeitsmittel mit den von ihm ausgehenden Gefährdungen bei der Nutzung durch die Beschäftigten betrachtet. Ergeben sich Gefährdungen aus der gemeinsamen Nutzung der Anlage mit den Beschäftigten der anderen Arbeitgeber, müssen die Arbeitgeber sich hinsichtlich ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
dem traditionellen Verständnis in Deutschland entspricht."Daher ist für die Heizungsanlage eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV erforderlich. In diese Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von dem Arbeitsmittel ausgehen, und zwar vom Arbeitsmittel selbst, von der Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit dem Arbeitsmittel durchgeführt ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
Ja, auch Funkwellen können Zündquellen darstellen und Auslöser für Explosionen sein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist diese Tatsache ausreichend zu berücksichtigen. Auf die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - wird hingewiesen. Beispielsweise dürfen nur Geräte und Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet ...
Stand: 26.01.2016
Dialog: 25783
. Die BetrSichV ist dann auf Arbeitsmittel anzuwenden, wenn diese durch Arbeitgeber bereitgestellt oder durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzt werden. Stehen also die angesprochenen Trafostationen und Umspannanlagen im direkten Zusammenhang mit der Arbeit, ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (Insbesondere Gefährdungen ermitteln, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Gefährdungen für die Augen vorliegen. Hierbei sind Art, Umfang, Dauer und Wahrscheinlichkeit der Gefährdungen zu erfassen. Auch ist die persönliche Konstitution der Beschäftigten zu berücksichtigen. Je nach vorliegender Gefährdung hat der Arbeitgeber im Anschluss entsprechenden Augenschutz für seine Mitarbeiter ...
Stand: 30.06.2022
Dialog: 18391
. das Haus nur von dem Eigentümer genutzt, ist keine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.Eine Gefährdungsbeurteilung ist jedoch nötig, wenn der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer Arbeitgeber ist und der Aufzug zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe genutzt wird.Eine private Aufzugsanlage unterliegt dann den gleichen Sachanforderungen, Technischen Regeln und Prüffristen wie eine überwachungsbedürftige Anlage ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 42825
Nein! Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, dazu zählen auch Aufzüge, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Geeignete Schutzmaßnahmen sind u. a. die wiederkehrenden Prüfungen. Umfang und Fristen sind durch den Arbeitgeber ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
Der DGUV Information 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" ist unter Nummer 3.1.1 u.a. Folgendes zu entnehmen:"Ob Schutz- oder Arbeitskleidung eingesetzt werden muss, ergibt sich in der Regel aus der Gefährdungsbeurteilung. Ob die Gefahr eines Störlichtbogens erheblich oder nur gering vorhanden ist, kann beispielsweise durch die Art der angewendeten Arbeitsmethode beantwortet ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 43766
Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für den Materialtransport mit handgeführten Flurförderzeugen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
. Dieser kann im Einzelfall in seiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass so eine ausreichende Überwachung gegeben ist. Das lässt das technische Regelwerk grundsätzlich zu. Die Feststellung ist richtig, dass die TRG 280 seit dem 1.1.2013 außer Kraft ist und nur noch im Einzelfall als Erkenntnisquelle zum Stand der Technik herangezogen werden kann. Die TRGS 510 liefert hier keine konkrete Hilfe. Damit ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041
sein. Das zentrale Element der BetrSichV zur entsprechenden Ermittlung bildet hierzu die Gefährdungsbeurteilung einer fachkundigen Person nach §3 BetrSichV, mit deren Hilfe der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen bereits vor der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und daraus die notwendigen und geeigneten Prüfungen und Maßnahmen abzuleiten hat. Daraus folgt, das in Abhängigkeit von der Nennweite (DN ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
Die Gefahrstoffverordnung fordert unter § 14 GefStoffV, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird, die der Gefährdungsbeurteilung Rechnung trägt. In der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" wird dazu erläuternd folgendes ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 24225
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei Ihren Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang mit Hubwagen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3010