Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wann sind den Beschäftigten Sonnenbrillen als PSA zur Verfügung zu stellen, wenn es während der Arbeiten auf stark reflektierenden Untergründen zu Direkt- bzw. Absolutblendung kommt?

KomNet Dialog 18391

Stand: 30.06.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

Favorit

Frage:

Bei direkter Sonneneinstrahlung kommte es während der Arbeiten auf stark reflektierenden Untergründen (weiße Betonflächen, Edelstahlblechen) zu Direkt- bzw. Absolutblendung der Beschäftigten (Stichwort "Schneeblindheit"). Ab welchen Lichtstärken oder Lx-Werten sind den Beschäftigten Sonnenbrillen als PSA durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen? Spielt dabei auch die Expositionszeit eine Rolle?

Antwort:

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche Gefährdungen für die Augen vorliegen. Hierbei sind Art, Umfang, Dauer und Wahrscheinlichkeit der Gefährdungen zu erfassen. Auch ist die persönliche Konstitution der Beschäftigten zu berücksichtigen. Je nach vorliegender Gefährdung hat der Arbeitgeber im Anschluss entsprechenden Augenschutz für seine Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Die Auswahl des geeigneten Augenschutzes kann mit Hilfe der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" durchgeführt werden.


Im Anhang 2 Nr. 5 der DGUV Regel 112-192 werden die empfohlenen Sonnenschutzfilter anhand der Schutzstufen beschrieben. Durch die Schutzstufe wird die Strahlendurchlässigkeit eines Filters dargestellt. Die Schutzstufe besteht aus einer Vorzahl und der Schutzstufennummer des Filters, die durch einen Bindestrich getrennt werden. Dabei gilt, je höher die Schutzstufennummer, desto geringer ist die Durchlässigkeit für optische Strahlung. Für Sonnenschutzfilter gelten die Vorzahlen 5 (ohne Anforderung an den Infrarotschutz) und 6 (mit Anforderung an den Infrarotschutz).


Bei Schneeflächen, hellen Wasserflächen, Sandflächen, Kalk- und Kreidebrüchen wird im Anhang 2 Ziffer 5 eine Schutzstufennummer von 3,1 empfohlen.


Wenn es, wie Sie in Ihrer ursprünglichen Frage schreiben, zu Blendwirkung auf stark reflektierenden Untergründen kommt, sind Sonnenbrillen als persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.