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Welche PSA muss eine Person tragen, die Tätigkeiten an elektrischen Anlagen im Rahmen einer Schaltberechtigung bis 30 kV durchführt?

KomNet Dialog 43766

Stand: 13.04.2023

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Auswahl von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Bei Arbeiten unter Spannung oder bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile ist PSA erforderlich. Welche PSA muss eine Person tragen, die Tätigkeiten an elektrischen Anlagen im Rahmen einer Schaltberechtigung bis 30 kV durchführt?

Antwort:

Der DGUV Information 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" ist unter Nummer 3.1.1 u.a. Folgendes zu entnehmen:

"Ob Schutz- oder Arbeitskleidung eingesetzt werden muss, ergibt sich in der Regel aus der Gefährdungsbeurteilung. Ob die Gefahr eines Störlichtbogens erheblich oder nur gering vorhanden ist, kann beispielsweise durch die Art der angewendeten Arbeitsmethode beantwortet werden."


In der DGUV Information 203-002 "Elektrofachkräfte" ist unter der Nummer 5.2 Isolierende Schutzvorrichtungen, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstungen noch nachzulesen:

"Isolierende Schutzkleidung soll einen gefährlichen Stromübertritt von unter Spannung stehenden Teilen auf den menschlichen Körper verhindern.


Der isolierende Schutzanzug besteht aus Jacke, Hose und Kopfbedeckung; er muss leicht sein – Höchstgewicht 3,5 kg – und sich dem Körper gut anpassen. Für bestimmte Arbeiten ist als isolierende Kopfbedeckung auch der Schutzhelm in der Ausführung E für Elektriker nach DIN 397 zulässig.


Bei Lichtbogengefahr schützt ein Gesichtsschutz das Gesicht, einschließlich der Ohren, vor Hitzeeinwirkungen und Metallspritzern. Nach § 5 Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) muss isolierende Schutzbekleidung alle sechs Monate durch eine Elektrofachkraft auf sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand geprüft werden. Sie ist außerdem vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen.


Zur Vermeidung von Brandverletzungen durch Störlichtbogen wird das Tragen von Baumwollbekleidung nach DIN 66083 empfohlen."


Umfangreiche Informationen enthält zudem die DGUV Information 203-077 "Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen – Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung".