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und ist auch nicht erforderlich, Nr. 4.4.2(5) für Räume unter Erdgleiche anzuwenden, in denen ortsbewegliche Druckbehälter für Pressluft (Druckluft) oder Sauerstoff bereitgehalten und entleert werden. Nr. 4.4.1(2) Nr. 2 erlaubt es grundsätzlich, ortsbewegliche Druckbehälter, die diese Gase enthalten, in Räumen unter Erdgleiche bereitzuhalten und zu entleeren. Damit sind die diesbezügliche Maßnahmen der Nr. 4.4.2(5 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Im Regelfall gibt das Sicherheitsdatenblatt Auskunft über die weitere Handhabung der leeren Gebinde.Allgemein kann Folgendes gesagt werden:Es ist zu überlegen, ob von der entleerten Flasche noch eine Gefahr ausgehen kann, ggfs. auch in der weiteren Verarbeitung des Schrottes. Bei einem brennbaren Gas wie Propan kann das bedeuten, dass die Flasche vor einer Verschrottung vollständig entleert ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 19831
. Weitere Informationen sind den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, hier insbesondere der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" zu entnehmen. Dort heißt es u. a.: 3.15 Sicherheitseinrichtungen 3.15.1 Gefährdungen durch Flammendurchschlag, Gasrücktritt oder Nachströmen von Gas sind wie folgt zu verhindern: 1. Entnahmestellen an Verteilungsleitungen sind mit der Gasart und dem Druck entsprechenden ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43653
Die Zoneneinteilung für Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasflaschen ist derzeit nicht geregelt. Empfohlen wird unter Nr. 6.12. des Merkblattes M 063 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI, der folgende Zoneneinteilung: Originalflaschen, auf Dichtheit geprüfte benutzte Flaschen und zur Entnahme von Gasen angeschlossene Flaschen, keine Zone Benutzte Flaschen ...
Stand: 18.11.2014
Dialog: 22290
, notwendiges Raumvolumen, Lüftung etc.Soll Flüssiggas eingesetzt werden, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (siehe Hinweise) immer die bei der Benutzung von Flüssiggas entstehenden flüssiggasspezifischen Gefährdungen zu betrachten. Um nur einige zu nennen:Flüssiggas ist in der Gasphase ein brennbares Gas, das mit Luft bzw. Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden kann,Flüssiggas-/ Luft-Gemisch ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 22256
hier differenzierter betrachtet werden: Erdgas: Was die Leitungen für Erdgas bis zur Gasverbrauchseinrichtung betrifft, so dürfte das DVGW-Regelwerk maßgeblich sein, und zwar für die Beschaffenheit und für den Betrieb. So dass neben dem DVWG-Regelwerk die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb anzuwenden ist. Sauerstoff: Die Flasche (d.h. das ortsbewegliche Druckgerät) selbst unterliegt ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
Das Betreiben (z. B. Lagern, Gasentnahme) von Druckgasbehältern mit brennbaren Gasen fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die für Druckgasbehälter relevante Lagervorschrift ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Die Dämpfe/Gase von Propan sind schwerer als Luft und bilden ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend durch eine zur Prüfu ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Bei der Arbeit in allen Abfallbehandlungsanlagen handelt es sich um ungezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung (BioStoffV). Anzuwenden sind u. a. die "Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestforderungen", die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstof ...
Stand: 12.08.2019
Dialog: 4654
Bei den von Ihnen genannten Informationen setzen wir voraus, dass das Gas nicht als Treib- oder Brennstoff der zu befüllenden LKW`s eingesetzt wird. Bei der von Ihnen beschriebenen Sachlage handelt es sich grundsätzlich um eine Füllanlage im Sinne Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe c, bb der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, wenn dabei verdichtete, verflüssigte oder unter Druck ...
Stand: 21.09.2015
Dialog: 24809
von Druckluft gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sodass dann Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine derartige Maßnahme kann sein, dass als Treibmittel nicht Druckluft, sondern ein Inertgas (z. B. Stickstoff) eingesetzt wird. Nicht stabilisiertes Styrol kann mit dem Sauerstoff der Luft ein Peroxid bilden, das bei geringer Erwärmung explodieren kann. Styrol und Aceton ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 4690
Hierzu ist die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren heranzuziehen.In Nr. 4.3.5 Absatz 2 findet man Maßnahmen für das Befüllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen.Zum Füllen findet man in Nr. 4: "Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander ...
Stand: 10.05.2017
Dialog: 29201
Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt PxV ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Propan (CAS-Nummer: 74-98-6) wie folgt eingestuft: Gefahrenhinweise - H-Sätze: H220: Extrem entzündbares Gas. H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Sicherheitshinweise - P-Sätze: P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen folgende Behälter, Geräte oder Fahrzeuge befüllt werden: aa) Druckbehälter zum Lagern von Gasen aus ortsbeweglichen Druckgeräten, bb) ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
Oberflächentemperatur charakterisierte werden oder- falls anwendbar, auf die Einwirkung des speziellen Gases für das das Betriebsmittel bestimmt ist, beschränkt werden. ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 5793
Die Kennzeichnung eines Gaslagers hängt von den dort gelagerten Gasen und sonstigen Tätigkeiten ab, wie z. B. Umschlag mit Flurförderzeugen oder z. B. Abfülltätigkeit. Im Rahmen einer Gefährdungsermittlung ist zu prüfen, ob es sich um brennbare, brandfördernde oder giftige bzw. den Luftsauerstoff verdrängende Gase handelt. In der nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - bzw. § 6 ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21932