Ergebnisse 101 bis 120 von 344 Treffern
oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können, ..." .Bei kleineren Amateur-Fußballvereinen gehen wir davon aus, dass weder eine gewerbliche noch wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Auch wird der Verein i.d.R. keine Arbeitnehmer beschäftigen. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind daher nicht anzuwenden. Im Einzelfall kann ein Sportverein jedoch gesetzlich unfallversicherte Personen (z.B. sog. MAE-bzw. 1 ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
" genannten Anforderungen, hier insbesondere § 19 Bremsen und § 57 Prüfung einzubeziehen. In dem DGUV-Grundsatz 314-003 sind zudem nähere Anforderungen an die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (befähigte Personen) genannt. Dort ist zu den Sachkundigen folgendes nachzulesen:"Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289
durch eine „fachkundige Person“ durchzuführen ist, und anderen Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind (wöchentlich oder in Abständen, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse durch den Lagerverantwortlichen festzulegen sind). Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Prüfungen wie folgt definiert:• „Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42438
befähigten Person prüfen zu lassen." (§ 14 Abs.2 BetrSichV)"Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
, Gebäude oder Apparate haben, ist es sinnvoll, dieses in einer Art auch grafisch darzustellen.Auf die DIN EN IEC 60079-10-01: 2022-02 Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 10-1 Einteilung der Bereiche weisen wir hin. ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43589
Die Beantwortung Ihrer Frage findet sich in der LASI-Veröffentlichung LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung" unter Punkt A3.2:"Frage:Wie weit hat sich ein Arbeitgeber über die Fähigkeiten von zur Prüfung befähigten Personen zu vergewissern, wenn externe Personen oder Firmen beauftragt werden? Genügt die Zusicherung der Personen oder Firmen, dass sie über die erforderlichen ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Regel 108-007 ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Das bedeutet, dass hier eine organisatorische Regel, die die Benutzung des Lastenaufzugs durch nicht unterwiesene Personen ausschließen soll, nicht ausreicht. Es muss eine technische Maßnahme, z. B. durch den Einbau von Fahrkorbtüren, verwirklicht werden. Nur wenn sich der Einbau von Fahrkorbtüren technisch nicht realisieren lässt, oder die Nutzung ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
- und Funktionsführung des Nutzers kann sich gem. § 4 (5) Satz 3 BetrSichV nur auf offensichtliche Mängel beziehen, ist ohnehin obligatorisch und ersetzt nicht die wiederkehrende und damit systematische Prüfung gem. § 14 (2) BetrSichV von Leitern und Tritten.Bisher nicht geprüfte Arbeitsmittel, bei denen die Prüfung durch eine befähigte Person überfällig ist (in Bezug auf festgelegte Prüffristen) und somit ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
stehenden Fall steht aber das Produkt im Fokus und nicht die Anlage .Die Rechtsgrundlage ist demnach nicht § 10 der Betriebssicherheitsverordnung sondern § 11 Abs. 1. Hiernach sind insbesondere bei Erprobungsvorgängen Maßnahmen zu ergreifen um unzulässige Betriebszustände zu verhindern. Unzulässige Betriebszustände ergeben sich in diesem Fall durch das Außerbetriebsetzen der vorhandenen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26812
alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.Als sachkundig gelten Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der PSA gegen Absturz und deren bestimmungsgemäßen Benutzung haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, dem DGUV Regelwerk sowie allgemein anerkannten ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 43520
Abschnitt 4 Nr. 6 BetrSichV ist zu den Prüfzuständigkeiten folgendes nachzulesen:"Die Prüfungen nach Nummer 4 und 5 sind von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchzuführen. Abweichend von Satz 1 können die Prüfungen von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden, wenn dies in Tabelle 2 bis 11 oder in Nummer 7 Tabelle 12 vorgesehen ist. Setzt sich eine Druckanlage ausschließlich ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
Grundsätzlich sind bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Der § 15 Abs. 2 Arbeitsschutzg ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 9884
Bereichen Beschädigungen zu finden sind, so muss intensiver geprüft werden. Die Norm unterscheidet zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate durch eine „fachkundige Person“ durchzuführen ist, und anderen Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind (wöchentlich oder in Abständen, die auf der Grundlage einer Risikoanalyse ...
Stand: 24.05.2020
Dialog: 29346
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
werden. Auf Nummer 2.1 Anhang der Arbeitsstättenverordnung weisen wir hin.Maßnahmen zur Absturzsicherung können Sie der Technische Regel für Betriebsicherheit TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" entnehmen.Bei Arbeitsplätzen auf Baustellen an und über Wasser müssen nach DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 8 Absatz 6)"Besteht bei Arbeiten am, auf und über dem Wasser ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 15222
und Personen-Umlaufaufzüge sind durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen.Anlagen bzw. Maschinen, die nicht in die vorgenannten Gruppen eingeordnet werden können und nicht dem Personentransport dienen, sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Abs. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und können durch eine "zur Prüfung befähigten Person" im Sinne des § 2 Abs. 6 BetrSichV geprüft werden. ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Der Notfallplan für Aufzüge dient dazu, den Helfern alle nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen, um im Aufzug eingeschlossene Personen befreien zu können. Der Notfallplan beinhaltet gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang1 Nr. 4.1 mindestens die folgenden Angaben:a) Standort der Aufzugsanlage,b) Angaben zum verantwortlichen Arbeitgeber,c) Angaben zu den Personen, die Zugang ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
Leitern sind Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist im § 14 BetrSichV geregelt. Danach müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Eine zur Prüfung befähigte Person ist eine Person ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867