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KomNet-Wissensdatenbank

Muss ein Saugbagger (Kiesgewinnung) mit einem Rettungsring ausgestattet werden?

KomNet Dialog 15222

Stand: 04.11.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Ist es vorgeschrieben, einen Saugbagger (Kiesgewinnung) mit einem Rettungsring auszustatten? Der Saugbagger ist über einen Steg mit seitlicher Geländersicherung zu erreichen und die Laufwege auf dem Bagger sind ebenfalls mit Geländer gesichert. Bei Normalbetrieb ist nur der Bediener vor Ort. Wie stellt sich die Situation dar, wenn Baggerführer und ggf. weitere Personen (z.B. Instandhalter) eine Rettungsweste bei jeglichen Arbeiten auf dem Saugbagger tragen?

Antwort:

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden. Auf Nummer 2.1 Anhang der Arbeitsstättenverordnung weisen wir hin.


Maßnahmen zur Absturzsicherung können Sie der Technische Regel für Betriebsicherheit TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" entnehmen.


Bei Arbeitsplätzen auf Baustellen an und über Wasser müssen nach DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 8 Absatz 6)

"Besteht bei Arbeiten am, auf und über dem Wasser die Gefahr des Ertrinkens, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass für den jeweiligen Einsatzfall geeignete Rettungsmittel einsatzbereit zur Verfügung stehen. So hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken und, wenn notwendig, Schutzkleidung zur Verfügung steht."


Siehe auch das Merkheft C 480 "Arbeiten am Wasser" der BG - Bau.


Hinweise: 

Auch wenn formal keine Baustelle im Sinne der DGUV Vorschrift 38 vorliegt, bzw. der Geltungsbereich nicht erfüllt wird, sind die o.g. Anforderungen entsprechend der Rangfolge der Schutznmaßnahmen umzusetzen.


Auf das Bausteinmerkheft B188 "Schwimmende Geräte", die sinngemäß herangezogen werden können, weisen wir hin.


Eine gute Hilfestellung mit Fragen der Gefährdungsermittlung und -beurteilung und den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen gibt die DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken".


Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.