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Schlauchleitungen können sowohl Arbeitsmittel als auch überwachungspflichtiges Anlagenteil nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sein. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind vom Betreiber bzw. Arbeitgeber einzuhalten und die eingesetzte Schlauchleitung ist im Rahmen ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 42864
Wechselwirkungen bestimmt werden. Die Teile der Anlage sind als Arbeitsmittel anzusehen. Als Arbeitsmittel müssen die Regelungen des 2. Abschnittes der BetrSichV eingehalten werden. Der Arbeitgeber hat anhand einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen der Gasanlage festzulegen. Ferner sind die Personen zu benennen, die die erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
. Instandhaltungsarbeiten darf der Arbeitgeber nur auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Die Angaben des Herstellers des jeweiligen Arbeitsmittels sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 26071
der Arbeitgeber zu ermitteln, in wie weit das Arbeitsmittel (hier Regal) den Anforderungen an Sicherheit- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten sicherstellt.Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen ...
Stand: 07.12.2023
Dialog: 43863
der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (siehe auch Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV 35, http://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen/ ). Bei Fahrzeugwaschanlagen, an denen Arbeitnehmer beschäftigt werden, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt undwegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist unddie Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden können.Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die sich noch auf die alte ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
werden (als überwachungsbedürftige Anlage nach § 15 und § 16 BetrSichV, ansonsten als Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV). ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43856
der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Für Sicherheitsschränke, die nicht für entzündliche Flüssigkeiten genutzt werden oder hergestellt wurden, ist die Prüfung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Für Sicherheitsschränke, die nicht für entzündliche Flüssigkeiten genutzt werden oder hergestellt wurden, ist die Prüfung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Die Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln finden sich im § 10 BetrSichV. Zur Qualifikation der Personen, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, wird unter § 10 Absatz 2 BetrSichV ausgeführt: "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 43018
und Gesundheitsschutz bei Transport und Lagerarbeiten" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall von Regalanlagen, einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Regalanlagen sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
Vorschrift - über die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hinaus - eine Beurteilung von Gefährdungen für Beschäftigte durch Gefahrstoffe (Gefährdungsbeurteilung - GB) fordert und dem Arbeitgeber aufgibt, dass er festzustellen hat, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung ...
Stand: 05.11.2016
Dialog: 27814
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug, La ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Bei einem Lacklager handelt es sich in der Regel um einen explosionsgefährdeten Bereich. Nach Anhang I Nummer 1 Abschnitt 1.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen Arbeitsmittel - dazu zählen auch Geräte wie Handys und Tablets - zur Zündquellenvermeidung nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43363
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838