Ergebnisse 221 bis 240 von 366 Treffern
Nach § 6 „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes zu beachten:„(11) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft ...
Stand: 24.10.2023
Dialog: 43821
können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten."Der Begriff des Sachkundigen wird in neueren Regelwerken durch den Begriff "befähigte Person" ersetzt. Hierunter ist gemäß § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person zu verstehen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
Eine Helmtragepflicht besteht nicht.Das Bedienungspersonal des Abschleppwagens darf die schwebende Last mit dem Kran weder über sich selbst noch über andere Personen transportieren. Mit einer ortsgebundenen Steuerung ist zumindestens der Eigenschutz des Bedienungspersonals sichergestellt, weil entsprechende Bewegungseinschränkungen in das Abschleppfahrzeug eingebaut sind. Bei einer Funk ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 3552
, der berufsgenossenschaftlichen Regel - DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", einzubeziehen. Beim Festlegen der Prüffristen und des Prüfumfangs können vom Betreiber die Regelungen der Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
PxV < 1000 kann die wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden.Eine wiederkehrende Prüfung (innere Prüfung) und eine Festigkeitsprüfung ist nur für den Fall vorgeschrieben, dass die Druckbehälter und Rohrleitungen für Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen werden. Die Anforderung der BetrSichV 2015, dass wiederkehrenden innere Prüfungen ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Grundsätzlich sind die erforderlichen Arbeitsschutz Maßnahmen für das Arbeiten auf/von den Lastaufnahmemitteln von Arbeitsmitteln zum Heben von Personen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (1) durch den Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen.Zu 1) u. 2):G 25:Da die G 25 auf Fahr- und Steuertätigkeiten abzielt, käme sie für reine Mifahrer nicht zum Tragen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
, Ergebnisse, Prüfer) explizit dargestellt sein (§ 6 Abs. 9 GefStoffV). Die Prüfungen können von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Für die Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV weitergehende Anforderungen an die befähigten Personen festgelegt: „3. Zur Prüfung befähigte Personen3.1 Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
vermeiden lässt (z. B. durch dokumentierte Primärschutzmaßnahmen, wie etwa technische Dichtheit oder auf Dauer technische Dichtheit). Gefährlich ist ein solches Gemisch dann, wenn es bei seiner Umsetzung zur Gefährdung von Menschen kommen kann, so dass zu deren Schutz geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.Für elektrische und nichtelektrische Arbeitsmittel mit eigener geeigneter Zündquelle ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43077
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen sowie die Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen zu ermitteln und festzulegen. Genauere Vorgaben zur Prüfung enthält § 14 BetrSichV. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
mit herangezogen werden. Die Prüfung hat der Arbeitgeber gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierzu befähigte Person durchführen zu lassen. Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 genannt. ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
hat sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung bzw. der festgelegten zusätzlichen Schutzmaßnahmen bestimmungsgemäß und sicher verwendet wird. Als Hilfestellung dienen die Hinweise im Anhang 1 (Tabelle „Empfohlene Schutzmaßnahmen für den Betrieb nach dem Stand der Technik für Personen- und Lastenaufzüge gemäß Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932
, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Da im Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde und/oder dem zuständigen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
Nein!Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.Das Zweiwege-Kommun ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839
vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person durchzuführen. Wiederkehrende Prüfungen (§ 14 Abs. 2 BetrSichV) Diese Druckbehälter(anlagen) sind Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt, die zu Gefährdungen führen können. Die Druckbehälter(anlagen) sind demnach wiederkehrend von einer befähigten Person zu prüfen. Die Prüffristen hierfür ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Prüfungen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
) verwendet werden. § 2 Abs. 3 S. 1 BetrSichV verweist auf § 2 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im § 2 Abs. 3 ArbSchG wird bestimmt, dass Arbeitgeber natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften sind, die nachfolgend aufgeführten Personen beschäftigen1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3. arbeitnehmerähnliche ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
sich drei Prüfpflichten:1. Der Behälter muss zugelassen sein (Bauart- oder Baumusterzulassung, je nachTyp).2. Alle 2,5 Jahre muss die Anlage auf Dichtigkeit überprüft werden.3. Alle 5 Jahre muss die Anlage einer Inspektion durch eine sachverständige Person unterzogen werden; erstmals vor Inbetriebnahme.Die jeweils letzte Prüfung muss auf dem Typenschild vermerkt werden (vgl. Kapitel 6.8.2.4 des ADR ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 24917
Rohrleitungen im Galvanikbetrieb gehören zu den Anlagen/Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können und daher gemäß § 14 (2) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüfen zu lassen sind.Hierzu hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 23083
verstellbar, bis max. 1,80 m, sein muss. Weitere Anforderungen und Hinweise finden sich unter folgenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Informationen:DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, hinsichtlich Schutzabstände zu spannungsführenden TeilenDGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, im Kapitel 2.10 „Hebebühnen“ ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
ist bei der Gefährdungsbeurteilung mit zu berücksichtigen.Beträgt die mögliche Absturzhöhe mehr als 2 m müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern (vgl. hierzu ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen [...]" Beschreibung des Stand der Technik als konkretisierende Technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung). Ein Ausschluss von "nicht umfangreichen Arbeiten" kennt diese ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43134