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In der Broschüre "Einfache Druckbehälter richtig anwenden - Informationsblatt für Hersteller und Inverkehrbringer" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen wird zu der Betriebsanleitung unter 2.1 folgendes ausgeführt:"Wird ein einfacher Druckbehälter in den Verkehr gebracht, so müssen• auf dem Kennzeichnungsschild folgende Angaben angebracht sein:- maximaler Betriebsdruck ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43138
"Einfache elektrische Betriebsmittel" unterliegen nicht der "Atex-Richtlinie" - also der RL-94/9. Anforderungen an diese Produkte können der DIN EN 60079 entnommen werden. Je nach Ausführung des Produktes können andere Gesetze und Verordnungen, die Beschaffenheitsanforderungen regeln, Anwendung finden (z. B. 1. ProdSV, EMVG).Es ist grundsätzlich möglich, den in Rede stehenden Sensor in Zone 21 ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 21810
Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Propan (CAS-Nummer: 74-98-6) wie folgt eingestuft: Gefahrenhinweise - H-Sätze: H220: Extrem entzündbares Gas. H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Sicherheitshinweise - P-Sätze: P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Nach dieser Definition gehört ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
Die Prüfung von Arbeitsmitteln dient dem Nachweis, dass diese unter normalen Betriebs- und Nutzungsbedingungen innerhalb eines definierten Zeitraums (Prüfintervall) sicher betrieben werden können.Permanentmagneten verlieren mit der Zeit ihre Magnetfähigkeit.In Ihrem Fall wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass der Permanentmagnet nicht mehr die dreifache Maximallast (= 1.500 kg) tragen kann ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
– zur Prüfung befähigte Person."Tabelle 7 im Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV beschreibt Zuordnung und Prüfungen von einfachen Druckbehältern. Was ein einfacher Druckbehälter ist, wird im Artikel 1 der Richtlinie 2014/29/EU definiert. Wie Sie der Tabelle 7 entnehmen können, können einfache Druckbehälter der Gruppe 1 auch von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Die Anforderungen an solch ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
einen einfachen Druckbehälter handelt, wäre Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.8 Tabelle 1 i. V. m. Nr. 6 Tabelle 7 anzuwenden. Die Höchstfristen für den Druckbehälter sowie die Druckanlage entsprechen in diesem Fall den vorgenannten.Als einfache Druckbehälter gelten alle serienmäßig hergestellten geschweißten Behälter,− die einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt sind,− die zur Aufnahme von Luft ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Da ein P3-Filter einen höheren Schutz bietet als ein P2-Filter, kann ein P3-Filter prinzipiell einen P2-Filter ersetzen. Zu beachten ist aber, dass in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" unter Auswahlprinzipien folgendes ausgeführt wird:"Das Benutzen von Atemschutzgeräten ist immer mit einer zusätzlichen Belastung verbunden. Grundsätzlich gilt: SOVIEL SCHUTZ WIE NÖTIG, SO WENI ...
Stand: 12.08.2019
Dialog: 8760
Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, in denen sich auch eine Arbeitsstätte befindet, fallen unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Sofern die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht, ist darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
Es gibt Schutzhelme, an denen seitlich eine Stecktasche o.ä. zur einfachen Befestigung von Gesichts- bzw. Gehörschutzeinrichtungen angebracht ist. An diesen Stecktaschen kann man z.B. einen Helm-Bügelgehörschutz anbringen. An diesen Helm-Bügelgehörschutz kann man wiederum einen Visierhalter mit dem dazugehörigen Gesichtsschutz (z.B. aus Acetat) anbringen. ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 123
Ja. Warnschutzkleidung bedarf einer Baumusterprüfung.Schutzkleidung, die nicht unter Art. 8 der EU-Richtlinie 89/686/EWG fällt, bedarf einer Baumusterprüfung. In Art. 8 sind sogenannte einfache persönliche Schutzausrüstungen genannt, bei denen der Benutzer "selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann, deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Benutzer rechtzeitig ...
Stand: 17.11.2016
Dialog: 27891
PSA gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. In der Ausbildung werden hierfür Kenntnisse vermittelt. Außerdem sind die Vorgaben des Herstellers der PSAgA zu beachten. Ein fester Bewertungsmaßstab hierfür ist uns nicht bekannt. Die Bewertung muss aber sicherlich deutlich kritischer als z. B. bei Zurrgurten erfolgen. Eine einfache Übernahme ...
Stand: 31.01.2017
Dialog: 26497
/527/EWG und 1999/36/EG (ABl. L 165 vom 30.6.2010, S. 1), wobei Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2010/35/EU keine Anwendung findet, oderc) einfache Druckbehälter im Sinne der Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt (ABl. L 96 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d.h. alle Einrichtungen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z.B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie komplexe verfahrenstechnische Anlagen, z. B. eine Fertigungsstraße (aus Begründung zur BetrSichV). Der Betrieb ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 9147
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Die DGUV Information 212-013, Abschnitt 5 gibt dazu folgende Informationen:Flammhemmend ausgerüstete Unterkleidung muss die Schutzleistung entsprechend der Kennzeichnung bieten. Die dazugehörige Norm lautet: EN 11612 - Hitze- und Flammschutz (Schutzkleidung für Arbeitnehmer, die Hitze und Flammen ausgesetzt sind, ausgenommen Schweißer und Feuerwehrleute.)Unterkleidung, wie z. B. einfache T-Shirts ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42342
Eine Unterweisung der Aufzugsbefreier durch den TÜV oder eine ZÜS ist nicht mehr vorgeschrieben. Die Entwicklung der Ausbildung von Aufzugsbefreiern gestaltete sich wie folgt, wodurch sich der Irrtum der Aufzugsfirma auch einfach erklärt: Nach der alten Aufzugsverordnung gab es für die Beaufsichtigung von Aufzugsanlagen und für die Personenbefreiung einen „Aufzugswärter“. Dieser musste ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27602
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber für den Fall, dass die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann, auch die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen zu beurteilen. Für diese Beurteil ...
Stand: 18.08.2020
Dialog: 3717