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Muss unter aluminisierter Kleidung flammenhemmende Kleidung getragen werden?
KomNet Dialog 42342
Stand: 04.07.2018
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Guten Tag. Es kommt immer wieder die Frage im Betrieb auf, ob man, z.B. in Gießereibetrieben, unter der aluminisierten Kleidung (z.B. Schmelzermantel) flammenhemmende Kleidung tragen muss. Gerade in heißen Sommermonaten führt dieses Thema regelmäßig zu Diskussionen aufgrund der Wärmebelastung. In der BGI 5167 steht geschrieben, dass möglichst Unterkleidung aus Baumwolle getragen werden soll. Es wird jedoch nicht erwähnt, dass die Kleidung explizit flammenhemmend sein muss. Gibt es eventuell Studien, die die Vorgabe, flammenhemmende Unterkleidung zu tragen, untermauern?
Antwort:
Die DGUV Information 212-013, Abschnitt 5 gibt dazu folgende Informationen:
Flammhemmend ausgerüstete Unterkleidung muss die Schutzleistung entsprechend der Kennzeichnung bieten. Die dazugehörige Norm lautet: EN 11612 - Hitze- und Flammschutz (Schutzkleidung für Arbeitnehmer, die Hitze und Flammen ausgesetzt sind, ausgenommen Schweißer und Feuerwehrleute.)
Unterkleidung, wie z. B. einfache T-Shirts aus Baumwolle, haben keine Schutzfunktion. Weil in der Praxis nicht auszuschließen ist, dass flüssiges Metall auch unter die Schutzkleidung gelangt, darf Unterbekleidung auf keinen Fall aus Material bestehen, das bei den zu erwartenden Temperaturen schmilzt und dann in die Haut einbrennt (die Folge wäre u.a. schlechte Wundheilung). Empfehlenswert ist Baumwolle oder ein Wollgemisch.
Unterkleidung muss schweißabsorbierend, pflegeleicht und angenehm zu tragen sein.