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Darf über eine Gefährdungsbeurteilung ein Strömungssensor für den "Gas-Ex-Bereich" auch im "Staub-Ex-Bereich" eingesetzt werden?

KomNet Dialog 21810

Stand: 15.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument

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Frage:

Es liegt ein Strömungssensor vor mit einer Baumusterprüfung und entsprechender Kennzeichnung für Einsatz in Gas-Ex-Bereich (Gerätekat. 2, Übereinstimmung mit DIN 60079-0/11/26)). Dieser Sensor soll nun auch in einem Staub-Ex-Bereich (Zone 21) eingesetzt werden. Vom Hersteller ist hierzu wenig Unterstützung gegeben. Deshalb soll dieser Sensor nun als einfaches elektrisches Betriebsmittel mit eigensicherer elektr. Versorgung betrieben werden. Dazu soll auch vorab eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung (Teil des Explosionsschutzdokuments) erstellt werden. Frage: Ist diese Vorgehensweise zulässig vor dem Hintergrund, daß dieses Betriebsmittel bereits eine Baumusterprüfung einschl. Kennzeichnung aufweist?

Antwort:

"Einfache elektrische Betriebsmittel" unterliegen nicht der "Atex-Richtlinie" - also der RL-94/9. Anforderungen an diese Produkte können der DIN EN 60079 entnommen werden. Je nach Ausführung des Produktes können andere Gesetze und Verordnungen, die Beschaffenheitsanforderungen regeln, Anwendung finden (z. B. 1. ProdSV, EMVG).


Es ist grundsätzlich möglich, den in Rede stehenden Sensor in Zone 21 als einfaches elektrisches Betriebsmittel einzusetzen. Ob der Sensor vorher eine Baumusterprüfung mit Kennzeichnung hatte, ist dabei unerheblich.


Die Einstufung als einfaches elektrisches Betriebsmittel kann unter der Verantwortung des Herstellers oder auch des Betreibers durchgeführt werden.


In vorliegendem Fall liegt die Verantwortung beim Betreiber. Dieser hat über eine Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen, dass das Gerät tatsächlich die in der DIN EN 60079-11 aufgeführten Eigenschaften eines einfachen elektrischen Betriebsmittels aufweist! Nur dann darf es als solches eingesetzt werden!


Das Gerät ist als einfaches elektrische Betriebsmittel zu kennzeichnen.


In diesem Zusammenhang wird besonders auf die LASI-Handlungsanleitung für die Marktüberwachung (LV36) hingewiesen.


Weitere Informationen (leider nur in englischer Sprache) finden Sie auch im "Guidelines on the application of Directive 94/9/EC - ATEX Guidelines". Hier sollte insbesondere Anhang "ANNEX II: BORDERLINE LIST - ATEX PRODUCTS" beachtet werden.