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Ist es möglich, die Dokumentation für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten mittels einer Liste durchzuführen?

Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...

Stand: 02.10.2020

Dialog: 43182

Ist bei der Dokumentation von Prüfergebnissen die Angabe von Messwerten verpflichtend?

; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur.Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden."In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" aus dem Januar 2020 ist unter der Nummer 8 nachzulesen, dass die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren ...

Stand: 25.08.2025

Dialog: 43272

Welche Aufbewahrungsfristen für Prüfnachweise gemäß DGUV Vorschrift 3 Elektrische Betriebsmittel erscheinen angemessen?

BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt ...

Stand: 30.08.2016

Dialog: 27355

Müssen Prüfprotokolle "(hand-)schriftlich auf Papier" vorliegen oder ist eine elektronische Version (Word-, PDF-Datei) möglich?

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...

Stand: 23.05.2023

Dialog: 28387

Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711

Gibt es Musterinformationen zur Dokumentation der Prüfung von Leitern, insbesondere bei festgestellten Mängeln?

zur Prüfung von Leitern sowie ein Kontrollblatt/Checkliste werden im Anhang 2 der DGUV Information 208-016 angeboten. Die Dokumentation erfolgt in einem Prüfbuch und/oder einem Leiter-Kontrollblatt, welches fortgeschrieben wird. Nach unserem Verständnis sollten defekte Leitern sofort aus dem Verkehr gezogen werden und getrennt von den ordnungsgemäßen Leitern aufbewahrt werden, z.B. in einem verschlossenen ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 5700

Inwieweit sind persönliche Unterschriften der Befähigten Personen auf Prüf-Dokumentationen beispielsweise von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben?

In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 22151

Müssen die regelmäßigen Prüfungen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) zwingend mit einem Prüfsiegel an der jeweiligen BWS kenntlich gemacht sein?

Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...

Stand: 02.11.2022

Dialog: 43712

Bedeutet das Kleben einer Prüfplakette nach einer Prüfung auch automatisch, dass das Arbeitsmittel in Ordnung ist?

Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 25626

Wie lange müssen Prüfbescheinigungen nach BetrSichV aufbewahrt werden?

BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt ...

Stand: 21.04.2017

Dialog: 2726

Wie lange dürfen AX-Filter nach Öffnung aufbewahrt und wie lange anschließend benutzt werden?

Zu AX-Filtern wird unter Ziffer 3.2.8.2.1 der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" folgendes ausgeführt:"AX-Filter werden bei Niedrigsiedern (Siedepunkt ≤ 65 °C) verwendet. Es dürfen nur AX-Filter im Anlieferungszustand (fabrikfrisch) verwendet werden. Innerhalb einer Arbeitsschicht (maximal 8 h) ist die wiederholte Benutzung im Rahmen der jeweiligen maximalen Einsatzdauer der Tabe ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 6021

Müssen Gabelstaplerfahrer eine tägliche Einsatzprüfung des Gabelstaplers durchführen?

Ja!Nach § 9 „Mängel" der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ gilt Folgendes:„(1) Der Fahrer hat Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu prüfen und während des Betriebes auf Mängel hin zu beobachten. Er darf Flurförderzeuge, an denen Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, erkannt worden sind, nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen. Er hat erkannte Mängel d ...

Stand: 23.08.2023

Dialog: 43799

Wie lange muss eine Prüfbescheinigung nach § 16 BetrSichV archiviert werden?

Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...

Stand: 17.05.2021

Dialog: 43211

Müssen ortsveränderliche elektrische Geräte mit einer (dauerhaften) Prüf-Kennzeichnung versehen werden?

Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15142

Ist der Nachweis der Prüfung von orstveränderlichen Betriebsmitteln durch ein gedrucktes Etikett mit der Angabe der Prüfung statthaft?

Forderungen hinsichtlich der Dokumentation der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". (Die Unfallverhütungsvorschriften sind wie alle weiteren Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ...

Stand: 10.03.2017

Dialog: 6653

Reicht es bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 aus, wenn im Protokoll ein ok oder nicht ok vermerkt ist?

Nein, es ist nicht ausreichend im Prüfprotokoll lediglich OK oder nicht OK zu vermerken.In der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter Nummer 3.7 "Dokumentation der Prüfungen" nachzulesen:"Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44085

Wie ist die jährliche Prüfung der elektrischen Geräte zu dokumentieren?

Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 14504

Wie sind Prüfergebnisse von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu dokumentieren?

Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7 ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15108

Müssen durch die neue GefStoffV und BetrSichV die Dokumente zur Explosionsschutzbewertung der Altanlagen nach alter BetrSichV umgeschrieben werden?

§ 7 Absatz (7) der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- führt dazu aus: "Der Arbeitgeber hat die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist aufzuzeichnen und vorzugsweise zusammen mit der Dokumentation nach § 6 Absatz 8 aufzubewahren." Daraus ergibt sich, dass eine Evaluierung ...

Stand: 30.08.2015

Dialog: 24644

Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Prüfprotokolle von Notduschen?

Konkrete Aufbewahrungsfristen für die Prüfprotokolle von Notduschen sind uns nicht bekannt.In Anhang 3 "Prüfungen in Laboratorien" der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" - in der auch Vorgaben zur Prüfung von Notduschen zu finden sind - ist unter 4 "Dokumentation" Folgendes nachzulesen:"Die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren. Je nach Gerät und Einrichtung ...

Stand: 09.01.2023

Dialog: 43742

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