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KomNet-Wissensdatenbank

Wie lange dürfen AX-Filter nach Öffnung aufbewahrt und wie lange anschließend benutzt werden?

KomNet Dialog 6021

Stand: 22.08.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Wie lange dürfen AX-Filter nach Öffnung aufbewahrt,und wie lange anschließend benutzt werden? Mit welchen Desinfektionsmitteln darf die Halbmaske anschließend desinfiziert werden?

Antwort:

Zu AX-Filtern wird unter Ziffer 3.2.8.2.1 der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" folgendes ausgeführt:


"AX-Filter werden bei Niedrigsiedern (Siedepunkt ≤ 65 °C) verwendet. Es dürfen nur AX-Filter im Anlieferungszustand (fabrikfrisch) verwendet werden. Innerhalb einer Arbeitsschicht (maximal 8 h) ist die wiederholte Benutzung im Rahmen der jeweiligen maximalen Einsatzdauer der Tabelle 31 zulässig. Eine Wiederverwendung darüber hinaus ist generell unzulässig. In Ausnahmefällen können jedoch in Absprache mit dem Hersteller spezifische Einsatzregeln aufgestellt werden."


Das bedeutet, dass AX-Filter grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen, nachdem sie geöffnet gelagert wurden.


Für weitergehende Informationen sollte eine entsprechende Fragestellung direkt an den Hersteller oder an das Sachgebiet "Atemschutz" der DGUV gerichtet werden. Dieses gilt auch für die Reinigung und Desinfektion von Atemschutzgeräten.