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begehbar sein müssen. Dazu sind Gänge von mindestens 0,6 m Breite um den gekennzeichneten Stellplatz erforderlich. Dies wird sehr anschaulich in Bild 2 der VDS 2259 und in Abbildung 2 "Mindestabstände und -abmessungen an Batterieladestellen" der SP02 dargestellt. Beim Betrachten der Bilder fällt auf, dass zwischen Wand und Ladeplatz ein ein Abstand von 0,6 m Breite besteht. ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43361
der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere nach § 6 Nr. 2 die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen, was ebenfalls nur bei vorliegender (Gesamt-)Konformitätserklärungen und zugehörigen Betriebsanleitungen ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42273
Arbeitgeber dürfen Arbeitsmittel von ihren Beschäftigten gemäß § 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BetrSichV nur verwenden lassen, wenn die Arbeitsmittel den nach der BetrSichV erforderlichen Prüfungen unterzogen worden sind und die Prüfungen dokumentiert sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nach § 5 Abs. 2 BetrSichV nicht zur Verfügung stellen ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
Ja, die unter Ziffer 3.2.2 und im Anhang 2 der DGUV-Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" gegebenen Informationen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und beim Festlegen der Tragezeit einzubeziehen.Darüber hinaus sind die Herstellerangaben zu beachten. ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 8511
Nach § 6 „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes zu beachten:„(11) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft ...
Stand: 24.10.2023
Dialog: 43821
,• Einklemmen,• umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,• Hineintreten in spitze Gegenstände,• heiße oder ätzende Flüssigkeiten oder• mit anderen gesundheitsgefährlichen Umgebungseinflüssenzu rechnen ist.Nähere Informationen dazu bietet die maßgebliche DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" an.Eine weitere Konkretisierung ist der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 6472
grundsätzlich zulässig ist, diese Arbeiten mittels Flurförderzeug auszuführen. Nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 68 darf "der Unternehmer Flurförderzeuge mit Arbeitsbühne nur einsetzen, wenn zwischen dem Fahrer und den Personen auf der Arbeitsbühne eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit besteht".In der DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" ist unter dem Punkt ...
Stand: 15.05.2020
Dialog: 6068
an die Klappe zu stellenden Anforderungen (siehe z.B. DIN EN 81/1 und EN 81/2 jeweils Ziffer 8.12) erfüllt sind Ob vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13822
sind auf die konkreten explosionsgefährdeten Bereiche hinzuweisen, betriebliche Maßnahmen (z.B. Herstellung der Gasfreiheit, Freischalten elektrische Anlagen...) sind festzulegen und mit der Fremdfirma abzustimmen, bei gemeinsamen Arbeiten von Betrieb und Fremdifrma ist festzulegen, wer die Aufsicht und die Weisungsrechte für den Arbeitsschutz hat (Koordination bzw. Aufsichtsführung). Siehe dazu § 15 ...
Stand: 21.01.2018
Dialog: 4321
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Nach § 2 Absatz 4 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) hat der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.Grundlegende Anforderungen an die Prüfung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 18456
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Kniesch ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
Eine Krananlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter Nr. 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten genannt."Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassa) Beschäftigte nicht durch hängende Lasten gefährdet werden, insbesondere hängende Lasten nicht über ungeschützte Bereiche ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 11133
nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Artikel 17 der vorgenannten Verordnung fordert, dass die PSA selbst und nicht deren Verpackung mit der CE-Kennzeichnung versehen sein muss. In Ausnahmefällen darf die Verpackung statt der PSA mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.Zu Frage 2 : Der Schutzkittel muss zunächst den Anforderungen der DIN EN ISO 13688 genügen. Dies ist eine Grundlagennorm mit allgemeinen ...
Stand: 21.12.2018
Dialog: 42544
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Zustand geprüft werden. Nach Abs. 2 darf die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigen Türen und Toren nur duch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Prinzipiell ist es im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
einer Baustellensicherung oder zum Aufbau derselben durchgeführt werden. Klasse 2 bei "einfacher Gefährdung": - ausreichende Sichtverhältnisse und - geringe Verkehrsbelastung von weniger als 600 Fahrzeuge/Stunde und - durchschnittliche Verkehrsgeschwindigkeit von unter 60 km/h oder - wenn Arbeiten innerhalb einer nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gesicherten Baustelle durchgeführt ...
Stand: 24.02.2015
Dialog: 9939
, cc) Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge mit Gasen zur Verwendung als Treib- oder Brennstoffsind gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 c) BetrSichV Druckanlagen.Druckanlagen müssen zugleich sein oder enthalten:a) Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
Ja!Nach § 9 „Mängel" der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ gilt Folgendes:„(1) Der Fahrer hat Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu prüfen und während des Betriebes auf Mängel hin zu beobachten. Er darf Flurförderzeuge, an denen Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, erkannt worden sind, nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen. Er hat erkannte Mängel ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Mitarbeiter wie beschrieben Kälte und Regen ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 308