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Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
Tankstellen gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Stand der Technik für diese Anlage ist in der Technischen Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe (TRBS/TRGS) TRBS 3151/ TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" beschrieben ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43350
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Der Arbeitgeber muss die sichere Verwendung beurteilen und ggf. Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen (siehe §§ 3-5).Da die Regale offenbar wesentlich geändert wurden, muss der Arbeitgeber anstelle des Herstellers beurteilen, unter welchen Bedingungen die Regale sicher verwendet ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42973
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
Bereits seit dem Baujahr 1999 müssen Fahrkörbe von Aufzügen nach der Aufzug-Richtlinie über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. In § 24 (2) der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), gültig ab 01.06.2015, wird die v. g. Forderung auf alle Aufzuganlagen, die vor dem 1 ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.Feste Überprüfungsintervalle sind für das Explosionsschutzdokument nicht vorgeschrieben. Es ist wie die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Es ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern (§ 6 Abs.10 GefStoffV).Auf den Anhang 2 Ziff. 4 und 5 der BetrSichV ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 42250
Allgemein Es findet kein Eigentümerwechsel und damit kein neues Inverkehrbringen statt, das bedeutet, dass die Geräte weiterhin unverändert betrieben werden dürfen, soweit die Geräte selbst nicht verändert werden. Explosionsgeschütze Geräte Die neu genutzten Räume müssen den heutigen Anforderungen, d.h. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. der Gefahrstoffverordnung (GefSoffV ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B.- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
werden soll. Bei den anzugebenden Informationen und Warnhinweisen handelt es sich um Angaben, die hinsichtlich der Schutzziele der Maschinenrichtlinie relevant sind. Informationen und Warnhinweise an der Maschine sollten vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben werden.Diese Pflicht kann nicht durch eine Betriebsanweisung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 14756
Spezielle Anforderungen an Ausbildungswerkstätten in Bezug auf Not-Aus-Einrichtungen, die über die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinausgehen, sind uns nicht bekannt.Bei der Beschäftigung von Auszubildenden (Erwachsene und Jugendliche) muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt ...
Stand: 23.07.2020
Dialog: 12337
Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.In der TRBS 1203 "Befähigte Personen" www.baua.de/trbs sind die Anforderungen an befähigte Personen näher erläutert. Bei der Ermittlung ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
in den entsprechenden Verordnungen präzisiert. So findet sich die Reihenfolge/Hierarchie der Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln im § 4 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 26137
Unter dem Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung schließt das Verwenden von Arbeitsmitteln Instandhaltungstätigkeiten mit ein. Auch für Instandhaltungstätigkeiten müssen daher mittels einer Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen ermittelt und Maßnahmen festgelegt werden (siehe TRBS 1112 "Instandhaltung"). Den ausführenden Beschäftigten sind u. a. Informationen über Gefährdungen zu geben und Anweisungen ...
Stand: 26.01.2021
Dialog: 43355
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
Bei der elektrisch angetriebenen Kehrsaugmaschine handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, müssen vom Arbeitgeber eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren, erhalten."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302