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. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die sich noch auf die alte ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
und Personen-Umlaufaufzüge sind durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen.Anlagen bzw. Maschinen, die nicht in die vorgenannten Gruppen eingeordnet werden können und nicht dem Personentransport dienen, sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Abs. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und können durch eine "zur Prüfung befähigten Person" im Sinne des § 2 Abs. 6 BetrSichV geprüft werden. ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
werden (als überwachungsbedürftige Anlage nach § 15 und § 16 BetrSichV, ansonsten als Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV). ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43856
der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Für Sicherheitsschränke, die nicht für entzündliche Flüssigkeiten genutzt werden oder hergestellt wurden, ist die Prüfung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Für Sicherheitsschränke, die nicht für entzündliche Flüssigkeiten genutzt werden oder hergestellt wurden, ist die Prüfung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
und Gesundheitsschutz bei Transport und Lagerarbeiten" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall von Regalanlagen, einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Regalanlagen sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen (siehe auch § 14 BetrSichV "Prüfung von Arbeitsmitteln).Beim Festlegen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
(Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hierbei hat der Arbeitgeber in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel – hier z. B. der ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosenleisten und Verlängerungsleitungen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Vorschrift - über die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hinaus - eine Beurteilung von Gefährdungen für Beschäftigte durch Gefahrstoffe (Gefährdungsbeurteilung - GB) fordert und dem Arbeitgeber aufgibt, dass er festzustellen hat, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung ...
Stand: 05.11.2016
Dialog: 27814
Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Dies umfasst auch die Festlegung von Unterweisungen und Wiederholungsschulungen. Hierbei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Bei Einhaltung der Vorgaben der TRBS 1203 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die entsprechenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Wählt er eine andere Lösung ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug, La ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft fest: "Atemschutzmasken sind persönliche Körperschutzmittel und aus hygienischen Gründen personengebunden". Für zusammengesetzte Geräte wird empfohlen, gerade den Maskenteil einem bestimmten Beschäftigten zuzuordnen, weniger körpernahe Teile können dagegen gemeinsam benutzt werden.Machen es wichtige Umstände erforderlich, dass Atemschutzgeräte von mehreren Trägern ...
Stand: 10.10.2019
Dialog: 2184
Verkeimungen der Spülflüssigkeit bei Gebrauch mehr Schaden am Auge anrichten als helfen!Informationen zu Not- und Augenduschen liefert auch die Internetseite der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (bgrci.de). ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 11190
Bei einem Lacklager handelt es sich in der Regel um einen explosionsgefährdeten Bereich. Nach Anhang I Nummer 1 Abschnitt 1.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen Arbeitsmittel - dazu zählen auch Geräte wie Handys und Tablets - zur Zündquellenvermeidung nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43363
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
wird in der DGUV Information 203-049 auf Seite 14 für Messgeräte im Labor eine Prüffrist von 12 Monaten genannt. Sofern die Betriebsanleitung des Herstellers nichts anderes aussagt, kann diese Prüffrist angesetzt werden. Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall für die batteriebetriebene Digital Multimeter ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
Fehlgebrauch.Die Explosionsrisiken sind in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Von Bedeutung sind:- die eingesetzten Arbeitsmittel,- die baulichen Gegebenheiten,- die verwendeten Stoffe,- die Arbeits- und Verfahrensbedingungen und- die möglichen Wechselwirkungen untereinander sowie mit dem Arbeitsumfeld."Daraus läßt sich ableiten, dass absichtliches falsches Handeln nicht zu dem vernünftigerweise vorhersehbaren ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 4548
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wie z.B. die DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen- und Geräte" und die DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen" sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460