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Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Schienenfahrzeuge können grundsätzlich den Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zugeordnet werden. Im Anhang 1 der BetrSichV sind Mindestvorschriften für mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel ausdrücklich aufgeführt. Mit der Folge, dass, sofern Schienenfahrzeuge vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Benutzung zur Verfügung ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1969
Die Zoneneinteilung für Sicherheitsschränke zur Lagerung von Druckgasflaschen ist derzeit nicht geregelt. Empfohlen wird unter Nr. 6.12. des Merkblattes M 063 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BG RCI, der folgende Zoneneinteilung: Originalflaschen, auf Dichtheit geprüfte benutzte Flaschen und zur Entnahme von Gasen angeschlossene Flaschen, keine Zone Benutzte Flaschen ...
Stand: 18.11.2014
Dialog: 22290
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Betriebsmittel bzw. Arbeitsmittel müssen für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre generell geeignet sein. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um elektrische oder nicht elektrische Betriebsmittel handelt. Entsprechend resultiert hieraus die zwingende Konformitätserklärung des Herstellers im Sinne der Richtlinie 94/9/EG mit der jeweils erforderlichen CE-Kennzeichnung und ggf ...
Stand: 22.02.2015
Dialog: 23173
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
sowie über die Qualifikation der Prüfer zu entscheiden.Der neue Anhang 3 soll nunmehr für Arbeitsmittel gelten, die als besonders prüfpflichtig identifiziert wurden, ohne jedoch überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nummer 30 ProdSG zu sein. Bei diesen Arbeitsmitteln werden Art, Umfang und Fristen sowie die Qualifikation des Prüfers durch den Verordnungsgeber vorgegeben. In den Anhang 3 könnten insbesondere solche ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
aber nicht dem Stand der Technik entsprechen. Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug auf die Beschaffenheit für bereits verwendete Arbeitsmittel ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
eine Motorbremse erforderlich ist.Der Maschinenbetreiber (Arbeitgeber) hat die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen.Für die Maschine ist eine Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG und der BetrSichV sowie der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ zu erstellen.Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
Aus Wirschaftlichkeitserwägungen heraus erfolgt für elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel die Einteilung in Temperaturklassen.Gemäß den in der Kennzeichnung des Gerätes angegebenen Temperaturklassen werden Arbeitsmittel mit Eignung für den Einsatz in gefährlichen explosionsfähigen Gemischen (Atmosphären) in ihren Oberflächentemperaturen durch Schutzeinrichtungen begrenzt, so ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43146
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
).Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s findet nach Art. 1 Abs. 2 die Richtlinie 2014/33 EU keine Anwendung auf Hebezeuge. Falls der Aufzug auch nicht nach Anhang IV, Z. 17 Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde, wäre er keine überwachungsbedürftige Anlage, sondern ein Arbeitsmittel. In diesem Falle könnte auch eine befähigte Person die Prüfung durchführen.Die Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
ist die Umsetzung von Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie 2009/104/EG (vgl. § 9 der BetrSichV 2002)."In Artikel 6 Buchstabe 6 a der Richtlinie 2009/104/EG steht:„Ist die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer möglichen spezifischen Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen, damitdie Benutzung des Arbeitsmittels den hierzu ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
es hier nicht. Bereits mit Inkrafttreten der (alten) Betriebssicherheitsverordnung am 03.10.2002 hatte der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Nach § 5 Absatz 2 BetrSichV (03.02.2015) darf der Arbeitgeber Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932