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Wie wird die Temperaturangabe für die Gerätekennung bei Geräten, die in Staub Ex Bereichen betrieben werden, festgelegt?

KomNet Dialog 43146

Stand: 28.07.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Wie wird die Temperaturangabe z.B. T135°C für die Gerätekennung bei Geräten, die in Staub Ex Bereichen betrieben werden, festgelegt. Ich habe folgende Angaben der Stäube: Zündtemp. abgesetzt (T5mm) = 400°C => 400°C – 75°C = 325°C Zündtemp. Wolke = 660°C => 2/3 x 660°C = 440°C Somit hätte ich eine max. Oberflächentemperatur von 325°C Die Gerätekennung: II 2/3D b T???°C Können Sie mir hier weiter helfen?

Antwort:

Aus Wirschaftlichkeitserwägungen heraus erfolgt für elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel die Einteilung in Temperaturklassen.


Gemäß den in der Kennzeichnung des Gerätes angegebenen Temperaturklassen werden Arbeitsmittel mit Eignung für den Einsatz in gefährlichen explosionsfähigen Gemischen (Atmosphären) in ihren Oberflächentemperaturen durch Schutzeinrichtungen begrenzt, so dass die für die Temperaturklasse angegebene max. Oberflächentemperatur garantiert wird. Hierdurch wird die Entzündung des umgebenden Gemisches wirksam ausgeschlossen.


Die Angabe der maximalen Oberflächentemperatur des Arbeitsmittels enthält einen „Sicherheitsabstand“ zur geringsten Zündtemperatur der in der Temperaturklasse zusammengefassten Stoffe.

Betriebsmittel, die einer höheren Temperaturklasse entsprechen, z. B. T6, sind immer auch abwärtskompatibel bestimmungsgemäß zu verwenden. Das bedeutet, dass diese auch für Anwendungen zulässig, bei denen eine niedrigere Temperaturklasse gefordert wird, z. B. T2.


Erfolgt im Rahmen der Konformitätsbewertung im Sinne der 2014/34/EU keine Stückprüfung der Temperatur im Rahmen einer Serienfertigung, so wird die maximal zulässige Oberflächentemperatur um 5 Kelvin gegenüber dem nach der Temperaturklasse zulässigen Wert reduziert. Durch diese Vorgehensweise sollen Streuungen durch Fertigungstoleranzen aufgefangen werden.


Wichtiger Hinweis:

Wenn die maximale Oberflächentemperatur nicht vom Gerät selbst, sondern von den Betriebsbedingungen abhängig ist, z. B. durch heiße Medien in einer Pumpe, dann müssen in der Betriebsanleitung die zutreffenden Angaben zur Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung enthalten sein. Es darf dann auf dem Gerät selbst keine Temperaturklasse oder Temperatur angegeben sein.


Die maximal zulässige Oberflächentemperatur der Klasse T2 ist 300 °C, da diese Klasse die Stoffe für den Bereich 300-450 °C abdeckt. T1 wär hier dann nicht ausreichend und T2 ist hier anzuwenden bzw. die direkte Angabe T325 °C.