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Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Die BetrSichV fordert darüber hinaus, dass Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber entsprechend den nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelten Fristen durch hierzu befähigte ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen,– Kippbühnen Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten,– Fahrzeug-Hebebühnen Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen.".Nach Kapitel 2.10 Nummer 2.1 der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" dürfen nur Personen mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen beschäftigt werden, diedas 18. Lebensjahr vollendet haben ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 42701
der Stillsetzung nicht mit der Prüfung beauftragt werden, so ist diese gemäß der Verordnung über die Akkreditierung und Benennung zugelassener Überwachungsstellen - ZÜSV NRW - dazu verpflichtet, die zuständige Behörde über die nicht durchgeführte Prüfung in Kenntnis zu setzen.Prüfungen an Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU, Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten."In der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" wird unter Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen" gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen nur Personen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
Versorgungsnetz durchführt." Wie die ständige Überwachung gewährleistet wird und welche konkreten Normen / Regeln heranzuziehen sind, sollte die Elektrofachkraft beurteilen können. Hinweis: Sofern die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 auch als Prüfungen im Sinne von § 14 BetrSichV gelten sollen, muss die Elektrofachkraft / elektrotechnisch unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Regel 100-001) zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine Mustervorlage für eine Pflichtendelegation wird z. B. unter www.gda-orgacheck.de angeboten.Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk findet sich unter www.dguv.de/publikationen. ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 17853
"übergeordneten Prüfung" und wird in diesem Rahmen dann gem. § 14 Abs. 7 BetrSichV entsprechend nachvollziehbar, insbesondere zu Art der Prüfung und Prüfumfang aufgezeichnet.Darüber hinaus legt der Arbeitgeber in seiner GBU Art und Umfang erforderlicher Prüfungen gem. § 3 BetrSichV fest. Wird in diesem Zusammenhang die Prüfung an einer Hebebühne nach DGUV Grundsatz 308-003 durch den beauftragten Sachkundigen ...
Stand: 11.11.2021
Dialog: 43606
Zur Prüfung befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" genannten Kriterien. Gemäß Ziffer 2.4 der TRBS 1203 umfasst ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
von Leitern die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die er mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln beauftragt.Soll eine Person andere Arten von Leitern prüfen als die, für die er bislang qualifiziert und beauftragt war, muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen erneut ermitteln und festlegen. Die Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
warten, instandhalten und reparieren, speziell geschult und beauftragt werden. Zur Erfüllung seiner Pflichten aus § 2 Abs. "PSA-Benutzungsverordnung" sollte der Unternehmer in Betrieben mit einer größeren Anzahl von Atemschutzgeräten mindestens eine "Befähigte Person" gemäß TRBS 1203 bestellen, z. B. einen Atemschutz-Gerätewart, und ihm die zur Instandhaltung erforderlichen Einrichtungen, Messgeräte ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
Waldarbeiten, wie z.B. Baumfällarbeiten, stellen hohe Anforderungen.Mit Baumfällarbeiten dürfen daher nur gesundheitlich und fachlich geeignete Personen beauftragt werden, die über die nötige Befähigung sowie Arbeits- und Schutzausrüstung verfügen. Bei ständig mit Arbeiten im Forst Beschäftigten wird die gesundheitliche Eignung vom Arbeitsmediziner festgestellt.Zur Erlangung der fachlichen ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2747
und der berufsgenossenschaftliche Vorschriften die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z..B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen".Die Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden, müssen nicht zwangsläufig befähigten Personen sein. Sie müssen für die zu erfüllende Prüfaufgabe qualifiziert ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
/34/EU (bzw. 94/9/EG) sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 ProdSG. Diese sind im Betrieb, nach §§ 15,16 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3, durch zur Prüfung befähigte Personen für den Explosionsschutz vor erstmaliger Inbetriebnahme und wiederkehrend oder aber außerordentlich (z. B. auf behördliche Anordnung) prüfen zu lassen. Im Rahmen der regelmäßigen ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 24829
Die Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln finden sich im § 10 BetrSichV. Zur Qualifikation der Personen, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, wird unter § 10 Absatz 2 BetrSichV ausgeführt: "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 43018
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v. g. Komponenten ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
Die Aufgaben des "Kesselwärters" wurden ursprünglich in der Dampfkesselverordnung benannt. Diese wurde aufgehoben, es gelten nun die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. In der BetrSichV findet der Begriff des "Kesselwärters" keine Verwendung mehr. Der "Kesselwärter" ist nun ein "beauftragter Beschäftigter". Wartungsarbeiten gehören gemäß BetrSichV zur Instandhaltung ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 26071