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Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
Die Wartung ist Teil der Instandhaltung. Im § 2 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Instandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung."Weitere Informationen finden sich in der TRBS 1112 "Instandhaltung". Dort ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42449
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
Im Fall von verwendungsfertigen Arbeitsmitteln, bei denen sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR) Teil des in Verkehr gebrachten Produktes sind, erfolgt die sicherheitstechnische Bewertung durch das jeweilige Produktrecht. Hier ist die Cybersicherheit nicht ausgeklammert, so dass sich der Arbeitgeber – wie bei stationären Arbeitsmitteln auch – auf die Herstellerhinweise ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 43794
, der Druckgeräterichtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie entsprechen müssen."Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt."Mit "formalen Anforderungen" sind beispielsweise die CE-Kennzeichnung oder die EG-Konformitätserklärung gemeint. Diese brauchen bei selbst hergestellten Arbeitsmitteln ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Weder in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch in der entsprechenden Technischen Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ wird auf die Nationalität einer zur Prüfung befähigten Person abgestellt. Demzufolge kann jede erwachsene Person, welche die Anforderungen der BetrSichV sowie der TRBS 1203 erfüllt, für den entsprechenden Fachbereich als zur Prüfung ...
Stand: 23.01.2021
Dialog: 43450
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
- und Fülleinrichtungen, und die sonstige Nutzung des Raumes z. B. Lagerung von Farben, Pigmenten, Lösemitteln und Abfüllvorgange (aktive Lagerung) zu betrachten. Hier könnten auch außerhalb der angegebenen EX-Zone temporäre EX-Zonen außerhalb des 30 cm Bereiches um die Anlage entstehen.Grundsätzlich ist die in Rede stehende Verwendung von nicht ex-geschützten Arbeitsmitteln in Bereichen mit EX-Zonen ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43007
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
, die in der Betriebsanleitung enthalten sind,Schädigungsmechanismen und Erfahrungen mit einem eventuellen Ausfallverhalten des Arbeitsmittels,Unfallgeschehen oder Häufung von Mängeln an vergleichbaren Arbeitsmitteln.(3) Aufgrund der Ergebnisse durchgeführter Prüfungen kann eine Änderung der zuvor festgelegten Prüffristen im Sinne einer Verlängerung oder Verkürzung erforderlich sein. Dabei sind die in Absatz 2 genannten ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Im § 2 BetrSichV wird definiert, dass Verwendung jegliche Tätigkeiten mit den Arbeitsmitteln umfasst. Arbeitsmittel wiederum sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.Wenn Beschäftigte in einem Fitnessstudio den Kunden an den Geräten aktiv Übungen ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 24023
werden, besteht in der Regel kein Anlass, Prüfnachweise länger aufzubewahren. Dem stehen auch nicht die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung i.V.m. TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen entgegen, da diese Anforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gelten. ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6787
Bei einem Umzug in eine neue Fertigungshalle ist insbesondere auf die Ausführungen des § 3 der BetrSichV zu achten. Hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Durch den Umzug ist insbesondere auf Wechselwirkungen von Arbeitsmitteln untereinander und von Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung am neuen Aufstellungsort zu achten. ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 2812
Grundsätzlich können wir uns Ihrer Interpretation anschließen. Der Einzelfall ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.In die Gefährdungsbeurteilung sind gemäß § 3 BetrSichV "alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst,der Arbeitsumgebung undden Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachten.Die BetrSichV ergänzt in § 12 Abs. 3 diese Anforderung:Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Das Anschlagen von Lasten mit Lastaufnahme – und Anschlagmittel ist mit besonderen ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
Regelungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu finden.Bei einem offenen Keilriemenantrieb besteht u. a. die Gefahr, dass Beschäftigte eingezogen werden.Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 8 (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln getroffen werden; hierzu gehören ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268