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Was muß nach Betriebssicherheitsverordnung beim Umzug in eine neue Fertigungshalle beachtet werden?
KomNet Dialog 2812
Stand: 06.02.2018
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Inbetriebnahme
Frage:
Was muß ich nach Betriebssicherheitsverordnung beim Umzug in eine neue Fertigungshalle für folgende gebrauchte Maschinen beachten: Dreh-, Schleif-, Fräs- und Erodiermaschinen?
Antwort:
Bei einem Umzug in eine neue Fertigungshalle ist insbesondere auf die Ausführungen des § 3 der BetrSichV zu achten. Hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Durch den Umzug ist insbesondere auf Wechselwirkungen von Arbeitsmitteln untereinander und von Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung am neuen Aufstellungsort zu achten.