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Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV).Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 44019
sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.Fazit:Wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das Auftreten von Gesundheitsgefahren ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43051
. Dort heißt es:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen." Aus Gründen der Rechtssicherheit und um insbesondere in größeren Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit welchen Aufgaben beauftragt sind, empfiehlt es sich, für Beauftragungen die Schriftform ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
Welche Schutzbrille geeignet ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Bei der Auswahl sind die Vorgaben der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 15949
Nach Abschnitt 5.5.1 (9) der TRGS 401 darf die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung keine Dauermaßnahme sein."(9) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob das Tragen von PSA belastend ist. Hierzu kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beteiligt werden. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne Wechsel über mehr als 4 ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 12887
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Beurteilung der für die Außendienstmitarbeiter mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).Kommt er dabei zu dem Ergebnis, dass es erforderlich ist, die Anwesenheit der Außendienstmitarbeiter visuell zu signalisieren, um ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 19913
sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (Sichtprüfung, Funktionsprüfung etc.).Der Arbeitgeber muss geeignete Personen, d.h. Personen die über entsprechende Qualifikationen verfügen, mit den Prüfungen der Arbeitsmittel beauftragen. Dies kann je nach Prüfaufgabe ein unterwiesener Beschäftigter sein oder ein Sachkundiger. Prüfverpflichtungen ergeben sich u.a. aus § 14 der BetrSichV. Als Prüfperson ist dann eine befähigte ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren (Rechtsgrundlage: §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes). Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung könnte für Bohr- und Fräsarbeiten als Ergebnis die Pflicht ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 2646
Grundsätzlich können Privatgeräte pflegebedürftiger Personen zu Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden (z. B. Rasierapparate, Föhne und dergleichen). Eine Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV lässt sich jedoch daraus unserer Ansicht nach nicht ableiten, da die Geräte weder durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden noch in einem von ihm zu beeinflussenden ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
mit Abschnitt 5.7 TRBS 1111 behandelt. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist vor der erstmaligen Verwendung des Arbeitsmittels und anschließend in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Zeitabstände legt der Arbeitgeber fest. Er kann sich dabei auf z. B. Betriebsanleitungen, Technische Regeln und Betriebserfahrungen abstützen. Wird bei der Überprüfung festgestellt ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
, dass ein Sachkundiger Mängel an einem Tor nicht erkennt, ist seine Sachkunde in Zweifel zu ziehen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass er nur sachkundige bzw. befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen beauftragt.Der Arbeitgeber ist selbstverständlich auch dafür verantwortlich, dass offensichtlich vorhandene Mängel auch dann beseitigt werden, wenn sie von einem Sachkundigen ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ausführliche ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 4658
Die beschriebenen Rollcontainer sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen demzufolge auch den in der BetrSichV festgelegten Prüfpflichten für Arbeitsmittel. Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Ferner hat der Arbeitgeber ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen undc) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten."Konkrete Zeitangaben für Weiterbildungen finden sich nicht. Dies hat der Arbeitgeber ...
Stand: 19.11.2024
Dialog: 42329
geregelt. Demnach hat der Arbeitgeber (Betreiber) sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen nach Maßgabe der in Anhang 2 zur BetrSichV genannten Vorgaben wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebs geprüft werden. In Anhang 2 Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen" der Verordnung sind der Anwendungsbereich und das Schutzziel der Prüfungen für Arbeitsmittel ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 24125
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, wozu auch land- und forstwirtschaftliche Geräte gehören. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
wird auf § 14 (2) BetrSichV verwiesen, wonach Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen hat. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 BetrSichV - im Rahmen der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung - ermittelten Fristen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42735
Die Beschäftigung von stark hörbehinderten und gehörlosen Mitarbeitern in Lärmbereichen stellt das einsetzende Unternehmen vor außergewöhnliche Herausforderungen. Hier ist insbesondere auch der Betriebsarzt gefordert, geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Mitarbeiter gemeinsam mit dem Arbeitgeber umzusetzen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat daher einen "Leitfaden ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 23870
Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ist für die alleinige Aufstellung der Dieseltankanlage weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. Hinsichtlich der Prüfungen wird die Tankanlage als Arbeitsmittel eingestuft und die erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Arbeitgeber auf Grundlage ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387