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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen gehörlose Beschäftigte in einem Lärmbereich Gehörschutz tragen?

KomNet Dialog 23870

Stand: 12.11.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Müssen ein gehörlose Beschäftigte in einem Lärmbereich Gehörschutz tragen?

Antwort:

Die Beschäftigung von stark hörbehinderten und gehörlosen Mitarbeitern in Lärmbereichen stellt das einsetzende Unternehmen vor außergewöhnliche Herausforderungen. Hier ist insbesondere auch der Betriebsarzt gefordert, geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Mitarbeiter gemeinsam mit dem Arbeitgeber umzusetzen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat daher einen "Leitfaden für Betriebsärzte zur Beschäftigung von Schwerhörigen und Gehörlosen in Lärmbereichen" erstellt, der umfangreiche Informationen zu der Thematik enthält.


In Bezug auf das Tragen von Gehörschutz von gehörlosen Mitarbeitern wird in diesem Leitfaden ausgeführt:

"Die Vorschriften zum Tragen von Gehörschutz gelten prinzipiell auch für den hier behandelten Personenkreis. Hiervon kann bei Gehörlosen und Gehörlosen mit nicht verwertbaren Hörresten abgewichen werden. Die Information „Ärztliche Beratung zum Gehörschutz“ (BGI 823) ist zu beachten."


Auf die Präventionsleitlinie "Einsatz von Hörgeräten in Lärmbereichen“ des Sachgebietes "Gehörschutz" im Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung weisen wir zusätzlich hin.