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und Paletten, etc. Es wird erfasst, wie häufig diese Faktoren auftreten und was sie bewirken können. Daraus abgeleitet werden dann die Anforderungen an das Schuhwerk. Es wird unterschieden zwischen Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen. Sie unterscheiden sich in der Schutzwirkung, z.B. der Belastbarkeit der Zehenkappe oder haben keine Kappe. Die zugehörigen Normen sind die DIN EN 345 (Sicherheitsschuhe ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3010
- und Berufsschuhen unterschieden. Sicherheits- und Schutzschuhe müssen eine Zehenkappe enthalten. Berufsschuhe sind im Normalfall nicht mit Zehenkappen ausgerüstet; ist eine Zehenkappe eingebaut, werden an diese keine Anforderungen gestellt.Die Sicherheitsschuhe unterscheiden sich von den Schutzschuhen dadurch, dass die Zehenkappen die doppelten Prüfenergien und eine wesentlich größere Druckkraft aufzunehmen haben ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 6472
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Mitarbeiter wie beschrieben Kälte und Regen ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 308
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 19793
Die Beantwortung Ihrer Frage findet sich in der LASI-Veröffentlichung LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung" unter Punkt A3.2:"Frage:Wie weit hat sich ein Arbeitgeber über die Fähigkeiten von zur Prüfung befähigten Personen zu vergewissern, wenn externe Personen oder Firmen beauftragt werden? Genügt die Zusicherung der Personen oder Firmen, dass sie über die erforderlichen ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Die privat genutzten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel/Gerätschaften/Elektrogeräte fallen ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
Wetterschutzkleidung ist im Regelfall bei Arbeiten erforderlich, die einen überwiegenden Aufenthalt im Freien erfordern und wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ist. Welche spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Wenn Schutzkleidung erforderlich ist, muss diese ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 14023
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Beschäftigten -wie beschrieben- Kälte ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 1196
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. Er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, die persönliche Schutzausrüstung erfordert. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch für Tätigkeiten im Straßenbau bei Minusgraden durchgeführt werden.Persönliche Schutzausrüstung ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Gemäß der Begriffsdefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Ein Kfz, welches ein Arbeitgeber bei der Arbeit zur Verfügung stellt, erfüllt den Begriff des Arbeitsmittels im Sinne der BetrSichV, d.h., mögliche Gefährdungen sind in die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 4564
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Vorbemerkung: Die PSA-Benutzungsverordnung, welche konkrete Vorgaben für den Arbeitgeber enthält bezüglich Bereitstellung, Auswahl und Instandhaltung von PSA, kann hier nicht angewendet werden, da Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall finden daher die (allgemeiner gefassten) Vorschriften des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771
Auf die Frage "Müssen Unternehmen Korrektionsschutzbrillen zur Verfügung stellen?" des Sachgebiet "Augenschutz" der DGUV möchten wir hinweisen. Hier werden folgende Informationen gegeben::"Korrektionsschutzbrillen sind eine Kombination ausSchutzbrille (persönliche Schutzausrüstung) undKorrektionsbrille (zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit).Sofern sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass zu ...
Stand: 13.01.2024
Dialog: 43442
für Schutzkleidung werden vom Arbeitgeber getragen.Im Gegensatz zur Schutzkleidung wird bei der Arbeitskleidung keine spezielle Schutzwirkung ausgelobt. Im Wesentlichen wird diese Kleidung getragen, um Verschmutzungen o. ä. von der Privatkleidung fern zu halten. Teilweise wird auch so genannte Zunftkleidung als "Arbeitskleidung" getragen. Neben dem Effekt, die Privatkleidung zu schonen, wird hierdurch ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 11277
In den Regelwerken finden sich keine Vorgaben zur (maximalen) Tragedauer von Schutzbrillen.Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 ArbSchG durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 4625
, die Verwendung von Schutzmitteln unter Berücksichtigung der individuellen Hautempfindlichkeit und das Tragen von Sonnenbrillen ein. Hinweise hierzu finden Sie im BGIA-Report 3/2006 "Eignung von Sonnenschutzmitteln zur Hautkrebsprävention".Gemäß § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 17475
ist.“Entscheidend für das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wird sein, in welchem Umfang ein Bauleiter Tätigkeiten auf der Baustelle wahrnimmt, dadurch gesundheitsgefährdenden Witterungseinflüssen ausgesetzt ist und Wetterschutzkleidung benötigt. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5600