Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Arbeitgeber für Arbeiten im Außenbereich dicke Winterjacken stellen?

KomNet Dialog 14023

Stand: 09.07.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

Favorit

Frage:

Muss der Arbeitgeber, z.B. für Arbeiten im Außenbereich, dicke Winterjacken stellen?

Antwort:

Wetterschutzkleidung ist im Regelfall bei Arbeiten erforderlich, die einen überwiegenden Aufenthalt im Freien erfordern und wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ist. Welche spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Wenn Schutzkleidung erforderlich ist, muss diese vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden.


Als Schutzkleidung gegen Kälte und Niederschläge gelten insbesondere Überziehjacken oder -mäntel, Überziehhosen, Handschuhe, Schuhwerk, Ohren- und Kopfschutz. Konkrete Informationen zur Ausführung von Wetterschutzkleidung und Kälteschutzkleidung finden sich in den Abschnitten 4.3.17 und 4.3.18 der DGUV Regel 112-189 "Einsatz von Schutzkleidungen".