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kann, sondern die Last bereits bei 890 kg abreißt.Um wie von Ihnen vorgeschlagen eine reduzierte Traglast unter Berücksichtigung der dreifachen Sicherheit garantierten zu können, müsste man zunächst einmal die genauen Gründe für die Tragkraftreduktion kennen. Im nächsten Schritt ist dann zu beurteilen, ob auch eine solche reduzierte Kraft innerhalb des vorgesehenen Nutzungsintervalls bis zur nächsten Prüfung ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
Standortfaktoren ist es angezeigt, ein in diesem Bereich tätiges Ingenieurbüro mit der Planung zu beauftragen, da der Unternehmer die umfassende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten trägt und die Pflicht hat, für einen wirksamen Arbeitsschutz zu sorgen (§3 ArbSchG), unabhängig davon, ob er die fachliche Qualifikation dazu besitzt.Verfügt der Arbeitgeber selbst ...
Stand: 24.09.2018
Dialog: 42460
" und Abschnitt 2.5 der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"). Diese Vorschriften verpflichten die Arbeitgeber, sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen, soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 17853
organisatorische Verantwortung und muss dem Prüfer praktisch "den Weg bereiten". Gut und anschaulich wird diese Thematik in der DGUV Information 203-071 (Stand Januar 2020) dargestellt.Häufig sind für die Beurteilung der Sicherheit eines Gerätes weitergehende Informationen notwendig, z. B. weil von den normativ festgesetzten Grenzwerten abweichende Werte in den Herstellerunterlagen als zulässig vermerkt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
prüfungsrelevante Gefährdung. Für diese Arbeitsmittel wird § 14 Abs. 2 BetrSichV allein durch die Prüfung der elektrischen Sicherheit erfüllt.Treten laut Gefährdungsbeurteilung hingegen weitere Gefährdungen der Beschäftigten im Zusammenhang mit einem Arbeitsmittel (z. B. mechanische Gefährdung) auf, stellt die Prüfung der elektrischen Sicherheit nur eine Teilprüfung im Sinne des § 14 Abs. 2 BetrSichV dar ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
. Mietvertrag vorgegeben oder vereinbart werden."Wird ein und dasselbe Arbeitsmittel von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber bei der Arbeit benutzt (z. B. Arbeitsgerüste), so hat jeder Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen i. S. von § 4 BetrSichV zu treffen, damit Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten gewährleistet ist.Grundsätzlich ist ein Überlassen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
Prüfung (nach § 15 Abs. 13 Satz 1 bzw. Abs. 14 Satz 1 BetrSichV) wird ausgeführt: "(...) (12) Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage Hierbei kann sich die ZÜS bei den Prüfungen und Aussagen auf die Prüfungen und Aussagen Dritter abstützen, wobei deren Bewertung der ZÜS obliegt; dies gilt nicht für die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
auf die Träger oder durch Anstoßen mit der Palette an die Regalstützen. Ebenso ist das mögliche Anfahren von Regalen durch das Flurförderzeug bei deren Bemessung in der Norm in keiner Weise berücksichtigt worden. Es wird auf die große Verantwortung des Betreibers hingewiesen, die Regale in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Die Regale sind regelmäßig auf Sicherheit und speziell auf etwaige entstandene ...
Stand: 24.05.2020
Dialog: 29346
Der Fragestellung ist zu entnehmen, dass auf die Schutzeinrichtungen verzichtet werden muss, um neu entwickelte Produkte während der Erprobungsphase beobachten zu können. Eine Instandhaltungsmaßnahme ist hier aber nicht anzunehmen. Denn eine Instandhaltung inklusive des Erprobungsbetriebes der Anlage dient zur Erhaltung des sicheren Zustandes oder deren Rückführung in diesen. In dem hier in Frage ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26812
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Erprobungen vor dem Inverkehrbringen und solchen vor der Inbetriebnahme. Wobei diese getrennten Verantwortungsbereiche prinzipiell für überwachungsbedürftige Anlagen als auch für Arbeitsmittel allgemein gelten. 1. Erprobungen/Prüfungen vor dem Inverkehrbringen fallen i. d. R. in die Verantwortung des Herstellers. In einzelnen Fällen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden. Das heißt, er kann die Wartungsarbeiten auf eine externe Firma übertragen, trägt aber trotzdem die Verantwortung für die Sicherheit des Dampfkessels. Er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42496
Gefahrstoffverordnung und § 13 Betriebssicherheitsverordnung.Primär in den Verantwortungsbereich der Fremdfirma fallen die gewerkspezifischen Gefährdungen. Ob z.B. der Schweißer die richtige Kleidung und die richtige Filterstufe benutzt, ist nicht primär Aufgabe des Auftraggebers.Die Verantwortung beginnt wieder mit der Übernahme der Arbeiten in den Normalbetrieb. Ein Auftraggeber muss sich daher immer ...
Stand: 21.01.2018
Dialog: 4321
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
).*******************************************HinweisMit der am Betriebsmittel angebrachten CE-Kennzeichnung dokumentiert und erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht. Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität, sondern Voraussetzung für das In-Verkehr-Bringen des Produktes in den europäischen ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften der BetrSichV insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Ohne vorliegende Dokumentation des Herstellers darf ein Arbeitsmittel ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42273
Es spricht nichts dagegen, dass ein geprüfter Regalprüfer/ Inspekteur die wöchentlichen Regal Checks durchführt. Bei diesem kann davon ausgegangen werden, dass das entsprechende Fachwissen vorhanden ist.In der DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"ist unter dem Punkt 2 u. a. folgendes nachzulesen:"Die Norm unterscheidet zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42438
Personal bedient werden. Es liegt deshalb in der Verantwortung des Unternehmers zu entscheiden, ob im Einzelfall gesonderte Betriebsanweisungen erstellt werden müssen. Zu diesem Thema kann die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde konkret beraten. Zum Thema Prüffrist ist festzustellen: Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 BetrSichV Prüffristen selbst festzusetzen. Dabei ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
als einfaches elektrisches Betriebsmittel einzusetzen. Ob der Sensor vorher eine Baumusterprüfung mit Kennzeichnung hatte, ist dabei unerheblich.Die Einstufung als einfaches elektrisches Betriebsmittel kann unter der Verantwortung des Herstellers oder auch des Betreibers durchgeführt werden.In vorliegendem Fall liegt die Verantwortung beim Betreiber. Dieser hat über eine Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 21810
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten Perso ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865