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Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
für die tägliche Einsatzprüfung als Aufkleber bestellt werden."Die Checkliste „Einsatz von Flurförderzeugen“ der BGHM und der „Gesprächsleitfaden Flurförderzeuge“ der GDA geben Ihnen weitere Informationen zur täglichen Einsatzprüfung.Zudem liegt die Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung „Arbeiten mit dem Gabelstapler“ der BG ETEM vor. ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
praktisch vorzuführen, wie sie die verschiedenen Geräte benutzen müssen, und welche möglichen Risiken mit der Verwendung einhergehen können. Zur Unterweisung zählt auch, den Kindern zu zeigen, wie sie die Geräte transportieren und wie und an welchem Ort sie diese wieder ablegen müssen.Arbeiten mit den Geräten Scheren, Sägen, spitze Hacken und Geräte mit langen Stielen bergen Verletzungsgefahren ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44007
1 muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher verwendet werden kann. Kriterien für die Festlegung von Prüffristen sind insbesondere: Einsatzbedingungen (Art der Benutzung/Beanspruchung, Häufigkeit und Dauer der Benutzung, Qualifikation der Beschäftigten usw.), unter denen das Arbeitsmittel verwendet wird,Herstellerhinweise ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
) von über 0,5 bar. Zuerst ist somit zu prüfen, für welchen maximal zulässigen Druck (PS) die Fackel vom Hersteller ausgelegt wurde und ob die Fackel selbst ein Druckgerät i. S. d. Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2014/68/EU ist bzw. ein solches beinhaltet.Sofern der zulässige Druck (PS) max. 0,5 bar beträgt, ist die Druckgeräterichtlinie nicht anwendbar. Eine CE-Kennzeichnung aufgrund der DGRL hat ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
. Inwieweit dabei für die in diesem Arbeitsmittel eingesetzte Lithium-Batterie im Einzelfall spezifische Prüfvorgaben (Art, Umfang und Fristen) zu beachten sind, ist den jeweiligen Herstellerangaben (z.B. Bedienungsanleitung, technische Produktblätter etc.) zu entnehmen. Eine konkrete Forderung der einjährigen Prüffrist einer Lithium-Batterie (z. B. für Geräte der Garten- und Landschaftspflege), ist aktuell ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe.Ergänzend durch § 3 der Betriebssicherheitsverordnung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person fachkundig festzulegen (§ 3 (3), (6) BetrSichV).Zu Prüfungen können einfache Sichtprüfungen durch den Benutzer ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
weiterhin sicher verwendet werden kann, zu bewerten."Unter der Nummer 8.3 finden sich folgende Informationen zur Dokumentation:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elek ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Absatz (8) BetrSichV darf auch elektronisch erfolgen und muss mindestens folgende Inhalte haben:die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftretenden Gefährdungen, die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, wie die Anforderungen der BetrSichV eingehalten werden, wenn von den nach § 21 Absatz 4 Nummer 1 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen abgewichen wird, Art und Umfang ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
Vor der Auswahl und der Benutzung von Kopfschutz hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können. Außerdem sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 1024
Vor der Auswahl und der Benutzung von Fuß- oder Knieschutz hat der Arbeitgeber / Unternehmer eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (auch Einsatzbedingungen) durchzuführen, die insbesondere beinhaltet– Art und Umfang der Gefährdungen,– Gefährdungsdauer und– persönliche Voraussetzungen des Versicherten.Bei der Auswahl und Beschaffung hat der Arbeitgeber ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 6600
hat der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. Zur Prüfung befähigt ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
und unterliegen somit der Arbeitsstättenverordnung. Da die ArbStättV allerdings keine Anforderungen an die Prüfung dieser Einrichtungen stellt, sind auch die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 6) heranzuziehen. Prüfungsumfang und -art, Prüfintervalle und Prüfer müssen danach in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert werden.Auf Laboratorien, in denen nach chemischen ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
sind, eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt besteht, sind arbeitsmedizinsche Pflichtvorsorgen durchzuführen.Das Tragen einer Schutzbrille ist bei jeder Art von Schleifarbeit zur Vermeidung von Augenverletzungen notwendig. Weiter ist eng anliegenden Arbeitskleidung und ggf. Handschutz erforderlich.Siehe dazu auch Kapitel 10 der DGUV Information 209-002 "Schleifer" und die Fachinformationen der BGHM ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 11190
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
es auch Banderolen, welche um die Leitungen gewickelt werden. Durch die Klarsichtfolie wird die unterste, bedruckte Schicht sichtbar und wird gegen Schmutz und Abrieb geschützt. Denkbar wäre auch eine Kennzeichnung mittels einer Art Kofferanhänger, welcher mit Kabelbindern an den Leitungen oder den Betriebsmitteln befestigt wird (im Fachhandel erhältlich). Die genannten Beispiele sind in der bereits erwähnten DGUV ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257