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Dürfen Schüler im Rahmen einer Garten-AG an einer Schule eigenständig den Rasen mähen?
KomNet Dialog 44007
Stand: 03.09.2024
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Frage:
Dürfen Schüler im Rahmen einer Garten-AG an einer Schule eigenständig den Rasen mähen oder sprechen arbeitsschutzrechtliche Gründe dagegen?
Antwort:
Auf der Unterseite "Schulgarten" der Internetseite "Sichere Schule" der DGUV wird Folgendes ausgeführt:
"Ob kleiner Nutzgarten oder Hoch- bzw. Tischbeete: Schulgärten ermöglichen Schülerinnen und Schülern, viele Naturvorgänge eigenständig zu entdecken und den Garten als weiteren Handlungs- und Erlebnisraum kennenzulernen. Im Schulgarten arbeiten und bewegen sich die Schülerinnen und Schüler an der frischen Luft. Gärtnern schult u. a. motorische und sensorische Fertigkeiten.
Bei der Anlage eines Nutzgartens sollten folgende Gestaltungshinweise beachtet werden:
- Der Schulgarten als naturnaher Lernort ist kein Spielbereich, sondern ein schulischer Lernort. Er dient daher nicht zum Freispiel, sondern wird unter pädagogischen Gesichtspunkten genutzt. Sinnvoll ist, den Schulgarten von benachbarten (naturnahen) Spielflächen abzugrenzen. Dies kann durch eine entsprechende räumliche Distanz, durch einen Zaun oder eine Hecke erfolgen. Auf einem kleinen Gelände sind Flechtzäune aus Platzgründen heckenartigen Abgrenzungen vorzuziehen.
- Der Garten soll möglichst gut von der Sonne beschienen werden, deshalb sollte die Nordseite des Gebäudes gemieden werden.
- Die Beete und größere Pflanzen wie Obststräucher, Buschbäume oder größere Stauden sollten für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich gut zugänglich sein.
- Die Wege können mit Rindenmulch, Holzspänen oder Gehölzhäcksel abgedeckt werden.
Ergänzend haben sich zudem speziell auf diese Bereiche zugeschnittene Verhaltensregeln bewährt. Beispielsweise, dass Trockenmauern und Hochbeete nicht zum Klettern oder Balancieren geeignet sind. Oder dass vor dem Essen die Hände gewaschen werden sollten. Wichtig ist hierbei auch, dass alle Lehr- und Betreuungskräfte, die im Garten aktiv sind, diese Regel kennen und auf ihre Einhaltung achten.
(...)
Arbeiten mit Geräten
Zum Gärtnern sind natürlich auch Gartengeräte notwendig. Hierbei werden die motorischen Fertigkeiten geschult und praktische Kenntnisse im Umgang mit Werkzeugen erworben.
Langstielige Geräte, Scheren, Sägen und spitze Hacken bergen aber auch Verletzungsgefahren. Das Lernen und Einüben von Regeln sowie sachgemäßer Bedienung und vorausschauendes Handeln beugen Unfällen vor:
- Beim Arbeiten mit Gartengeräten Sicherheitsabstände einhalten.
- Langstielige Geräte sollten senkrecht mit dem Arbeitsaufsatz (Spatenblatt, Zinken etc.) nach unten transportiert werden.
- Handschuhe schützen zwar in gewissem Rahmen vor Verletzungen, sie behindern aber auch die Feinmotorik, sodass vor allem beim Schneiden mit Scheren an der geräteführenden Hand kein Handschuh getragen werden sollte. Die für die Gartenarbeiten geeigneten Handschuhe müssen ausgewählt werden.
- Geräte und Werkzeug nicht einfach in die Ecke stellen, sondern sicher lagern. Geräte mit langem Stiel an der Wand aufhängen. Kleinwerkzeuge in Kästen lagern oder mit Magnetleisten o. Ä. an die Wand hängen.
- Vor Benutzung die Geräte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Sind die Werkzeuge in einem einwandfreien Zustand? Sind sie fest und richtig montiert?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besagt, dass Kinder und Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass sie diese wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.
Elektrisch oder mit Verbrennungsmotor betriebene Gartengeräte bergen eine hohe Unfallgefahr. Das bedeutet konkret, dass Geräte wie z. B. elektrische Heckenscheren, Motorsägen und Gartenhäcksler, aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzgründen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören."
In der Broschüre "Der Schulgarten – ein moderner Lernort" der DGUV heißt es:
"(...)
Geräte für den Schulgarten
Grundsätzlich sollten keine Kindergeräte angeschafft werden, sondern robuste Geräte für Erwachsene, insbesondere bei Geräten mit langem Stiel, der als Hebel bei Bodenarbeiten eingesetzt wird (Spaten, Grabgabeln, Schaufeln). Die meisten Geräte für Kinder halten den Kräften, die Grundschulkinder im Garten einsetzen, nicht lange stand. Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich auch deutlich ernster genommen, wenn sie mit Erwachsenen-Geräten arbeiten dürfen. Bei Spaten eignen sich für Grundschulkinder auch so genannte „Damenspaten“ mit einem etwas kleineren, schmaleren und daher leichteren Spatenblatt. Die Kinder müssen vor der Verwendung der Geräte in deren Umgang eingewiesen werden. Das bedeutet vor allem, ihnen ganz praktisch vorzuführen, wie sie die verschiedenen Geräte benutzen müssen, und welche möglichen Risiken mit der Verwendung einhergehen können. Zur Unterweisung zählt auch, den Kindern zu zeigen, wie sie die Geräte transportieren und wie und an welchem Ort sie diese wieder ablegen müssen.
Arbeiten mit den Geräten
Scheren, Sägen, spitze Hacken und Geräte mit langen Stielen bergen Verletzungsgefahren. Auch hier beugen Regeln sowie das Lernen und Einüben von sachgemäßer Bedienung und sicherem Transport der Geräte Unfällen vor. Gerade wenn mehrere Kinder gemeinsam mit Hacken an einem Beet arbeiten, sollten Sicherheitsabstände eingehalten werden. Kinder, die ihren Eifer beim Schwingen der Hacke nicht zügeln können, können aus dem Arbeitsteam herausgenommen werden und eine Einzelaufgabe mit großem Abstand zu den anderen Kindern bekommen. Geräte mit langen Stielen werden senkrecht mit dem Arbeitsaufsatz (Spatenblatt, Zinken etc.) nach unten transportiert. Überprüfen Sie die Werkzeuge und Geräte vor der Herausgabe und Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand: Sitzen die Werkzeuge noch fest am Stiel? Sind am Griff oder Stiel keine Absplitterungen vorhanden?
(...)"
Die Seite "Der Schulgarten" der DGUV bietet viele weitere Informationen.