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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beruht auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dies ist auch daran zu erkennen, dass in § 22 Ordnungswidrigkeiten auf das ArbSchG verwiesen wird.Wie in der Begründung zur BetrSichV nachzulesen ist, dient diese wie bisher der vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43615
Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-). Befinden sich an einem Arbeitsmittel auch elektrische Betriebsmittel z. B. Anschlussleitungen mit Stecker, also "Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie [...] dienen" (vgl. § 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3) ist eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erforderlich, es sei denn diese "Elektroprüfung" ist bereits Bestandteil einer anderen ...
Stand: 11.11.2021
Dialog: 43606
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen der Verwendung, welche gem. § 2 (1) BetrSichV jegliche Tätigkeit mit den Arbeitsmitteln erfasst - u.a. das Laden bzw. das Entfernen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
eine Motorbremse erforderlich ist.Der Maschinenbetreiber (Arbeitgeber) hat die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen.Für die Maschine ist eine Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG und der BetrSichV sowie der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ zu erstellen.Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
Durch eine ZÜS muss ein Aufzug geprüft werden, wenn er eine überwachungsbedürftige Anlage ist.Was eine überwachungsbedürftige Anlage ist, ergibt sich aus dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit ein Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der vorgenannten Gesetze gilt, muss dieser gewerblichen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Bei der elektrisch angetriebenen Kehrsaugmaschine handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, müssen vom Arbeitgeber eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren, erhalten."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
. 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV).Im Umkehrschluss bedeutet dies eindeutig, dass wenn entweder die Füllkapazität der Anlage 10 kg/h nicht überschreitet, dass eine Abgabe auch an Dritte zulässig ist, ohne dass diese Anlage zu einer genehmigungspflichtigen, überwachungsbedürftigen Anlage wird.Das Gleiche gilt, wenn die Anlage hinsichtlich ihrer Füllkapazität im Stande ist mehr ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43777
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
Für die Verwendung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die BetrSichV hat keine Anforderungen an eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung. Die Spezial-Drehmaschine darf daher ohne vorhandene Gebrauchs- oder Betriebsanleitung benutzt werden.Eine Gebrauchs- oder Betriebsanleitung ist nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG ...
Stand: 12.08.2023
Dialog: 43815
Es stellt sich hier die Frage, ob die elektrischen Geräte Arbeitsmittel sind oder nicht. Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Per Definition aus § 1 Abs.1 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
Weder in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch in der entsprechenden Technischen Regel für Betriebssicherheit – TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ wird auf die Nationalität einer zur Prüfung befähigten Person abgestellt. Demzufolge kann jede erwachsene Person, welche die Anforderungen der BetrSichV sowie der TRBS 1203 erfüllt, für den entsprechenden Fachbereich ...
Stand: 23.01.2021
Dialog: 43450
Die Form der Beauftragung von Beschäftigten gemäß § 12 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in einer Technischen Regel zur BetrSichV festgelegt.Es findet sich auch kein Hinweis zur Form der Beauftragung in der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung des BMAS. Dort lässt sich zu § 12 (3) folgendes nachlesen:"Absatz 3 ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
Gemäß § 15 Abs.15 der alten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV - alte Fassung) müssen bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Prüfungen im Betrieb spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden.In der neuen Betriebssicherheitsverordnung (Fassung vom 03.05.2015, ab 01.06.2015 in Kraft) ist die Verpflichtung zur wiederkehrenden Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in § 16 Abs. 1 ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 24125
Die Benutzung einer Leiter fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach Anhang 1 Nr. 3.3.1 der BetrSichV darf der Arbeitgeber Beschäftigten nur solche Leitern zur Verfügung stellen, die nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit geeignet sind. Gemäß § 14 Abs.3 müssen Arbeitsmittel, "die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700