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der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Für Sicherheitsschränke, die nicht für entzündliche Flüssigkeiten genutzt werden oder hergestellt wurden, ist die Prüfung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Die Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln finden sich im § 10 BetrSichV. Zur Qualifikation der Personen, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, wird unter § 10 Absatz 2 BetrSichV ausgeführt: "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 43018
(Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hierbei hat der Arbeitgeber in Verbindung mit § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel – hier z. B. der ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosenleisten und Verlängerungsleitungen ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Vorschrift - über die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hinaus - eine Beurteilung von Gefährdungen für Beschäftigte durch Gefahrstoffe (Gefährdungsbeurteilung - GB) fordert und dem Arbeitgeber aufgibt, dass er festzustellen hat, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung ...
Stand: 05.11.2016
Dialog: 27814
Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Dies umfasst auch die Festlegung von Unterweisungen und Wiederholungsschulungen. Hierbei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Bei Einhaltung der Vorgaben der TRBS 1203 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die entsprechenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Wählt er eine andere Lösung ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug, La ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Bei einem Lacklager handelt es sich in der Regel um einen explosionsgefährdeten Bereich. Nach Anhang I Nummer 1 Abschnitt 1.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen Arbeitsmittel - dazu zählen auch Geräte wie Handys und Tablets - zur Zündquellenvermeidung nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43363
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Fehlgebrauch.Die Explosionsrisiken sind in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Von Bedeutung sind:- die eingesetzten Arbeitsmittel,- die baulichen Gegebenheiten,- die verwendeten Stoffe,- die Arbeits- und Verfahrensbedingungen und- die möglichen Wechselwirkungen untereinander sowie mit dem Arbeitsumfeld."Daraus läßt sich ableiten, dass absichtliches falsches Handeln nicht zu dem vernünftigerweise vorhersehbaren ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 4548
„Explosionsschutzdokument“).Die Unternehmensleitung hat die Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sowie die notwendigen Maßnahmen bei deren Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie für die sichere Bereitstellung und Verwendung der Arbeitsmittel zu bewerten.Kann die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre nicht sicher verhindert werden, hat sie zu beurteilen:Die Wahrscheinlichkeit und die Dauer ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 43821
Entscheidend für das Erfordernis einer Freimessung ist, ob eine Explosionsgefährdung durch nicht ex-geschützte Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Betriebsweise der dort vorhandenen Anlagen und Betriebsmittel auch außerhalb der angegebenen EX Zone 2 (30cm) sicher auszuschließen ist. Hier sind auch Funktionsstörungen und Undichtigkeiten an den ex-relevanten Anlagen, hier Farbmisch ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43007
In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes zur Information der Beschäftigten nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wie die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Abweichungen vom Technischen Regelwerk sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründet und dokumentiert werden. Im Baustein - Arbeitsmittel ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
als 10 kg/h potentiell abfüllen zu können, jedoch eine Abgabe an Dritte nicht erfolgt.Bezüglich der sicherheitstechnischen Ausgestaltung solcher Anlagen werden diese, in sofern sie nicht überwachungsbedürftige Anlage sind, gem. § 14 BetrSichV als „einfaches“ Arbeitsmittel geprüft. Da der Sicherheitsstandard der Betriebssicherheitsverordnung der „Stand der Technik“ ist (vergleiche § 2 Abs. 10 BetrSichV ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43777
der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 „Prüfung der Arbeitsmittel“) entsprechen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Belange für den Umgang mit Arbeitsmitteln, jedoch nicht den Umgang mit PSA."Es ist zumindest sicherzustellen, dass die PSA gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren überprüft wird.Weitere Regelungen sind uns ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 43520
Arbeitsschutzgesetz i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung die richtige Auswahl im Sinne einer bestimmungsgemäßen Verwendung für das von Ihm vorgesehene Arbeitsmittel treffen und anschließend seinen Beschäftigten zum sicheren Heben und Transportieren von Lasten zur Verfügung stellen.Hinweis:Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden. ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel erhalten Sie in der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer". Um jetzt auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Werden die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Geräte nicht zwingend erforderlich. Die zusätzliche Kennzeichnung ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653
abstürzender Beschäftigter vorhanden sein. Auffangeinrichtungen sind z. B. Schutznetze, Schutzwände, Schutzgerüste, die auftretende Kräfte aufnehmen und ableiten können.3. Persönliche Schutzmaßnahmen gegen AbsturzSind aufgrund der Eigenart des Arbeitsmittels oder der durchzuführenden Arbeiten Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen nicht geeignet oder nicht möglich, ist die Benutzung von persönlichen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075
von Verfahren, den Einsatz emissionsfreier oder emissionsarmer Verwendungsformen sowie Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Materialien nach dem Stand der Technik, 2. Anwendung kollektiver Schutzmaßnahmen technischer Art an der Gefahrenquelle, wie angemessene Be- und Entlüftung, und Anwendung geeigneter organisatorischer Maßnahmen, 3. sofern eine Gefährdung nicht durch Maßnahmen nach den Nummern 1 und 2 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 26137
Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält. Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Bei der Festlegung der Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen nach § 16 dürfen die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.8 in Verbindung mit Tabelle 1 genannten Höchstfristen nicht überschritten ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234