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Spezielle Regelungen zu Bekleidung und Schuhe der Erzieherinnen in Kindergärten sind uns nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, in welchem Umfang persönliche Schutzausrüstung entsprechend der PSA-Benutzungsverordnung i.V.m. den entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Regeln wie Fuß- oder Beinschutz (DGUV Regel 112-191 ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 10188
Die Richtlinie 2014/34/EU ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Unionsrechts. Sie wird national durch die Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV) umgesetzt. In Deutschland ist dementsprechend die 11. ProdSV anzuwenden. Diese Verordnung ist ausschließlich auf neue Produkte, die auf dem Markt ...
Stand: 17.08.2017
Dialog: 30037
In der TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" unter der Nummer 7 "Elektrostatische Aufladung von Personen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)" folgendes nachzulesen:"(1) Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind, dürfen nicht gefährlich aufgeladen werden.Hinweis: Personen können aufgeladen werden, z. B. beim Gehen, beim Aufstehen ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43207
Auf der Seite Produktentwicklung des Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V. ist hierzu nachzulesen:"Einfuhr von Produkten aus UK in die EUMit der CE-Kennzeichnung wird nachgewiesen, dass ein Produkt (z.B. Spielwaren, Medizinprodukte) die in EU-Richtlinien festgelegten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Erst dann darf es in allen Mitgliedstaaten der EU ...
Stand: 06.10.2022
Dialog: 43464
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2( ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
werden, wenn sie den Bestimmungen europäischer Verordnungen entsprechen.[...]Regelungen zu Aufzügen sind sowohl in der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU als auch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten. Bitte prüfen Sie, welche Richtlinie auf Ihr konkretes Produkt anzuwenden ist.Die Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876
Das Inverkehrbringen und der Gebrauch des Drehkrans ist bei der Fragestellung konsequent voneinander zu trennen. Für das Inverkehrbringen, und zwar für jeden einzelnen Handelsschritt zwischen Hersteller bzw. Importeur und dem Kunden, ist die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Die Auswahl der Arbeits-, Schutz- oder Berufskleidung ist u. a. abhängig von der Art der Pflege (ambulant oder stationär) und dem Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. dem Krankheitsbild des Pflegebedürftigen. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt / der Betriebsärztin unterstützen ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 44019
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
Gemäß der Begriffsdefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Ein Kfz, welches ein Arbeitgeber bei der Arbeit zur Verfügung stellt, erfüllt den Begriff des Arbeitsmittels im Sinne der BetrSichV, d.h., mögliche Gefährdungen sind in die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 4564
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört auch die Ermit ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
) konkretisiert. Bei Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt sind. Von den Regeln und Erkenntnissen kann abgewichen werden, wenn Sicherheit und Gesundheit durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise gewährleistet werden. Die Technischen Regeln und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit sind hier aktuell aufgelistet ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
sind Anlagen nach § 2 Nummer 30 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes, soweit sie nach dieser Verordnung in Anhang 2 genannt oder nach § 18 Absatz 1 erlaubnispflichtig sind. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören auch Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die dem sicheren Betrieb dieser überwachungsbedürftigen Anlagen dienen. ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
das Medizinproduktegesetz (MPG) und die zugehörigen Verordnungen (insbesondere die Medizinprodukte-Betreiberverordnung) spezifische Vorschriften. Gemäß § 2 Abs. 4 MPG bleiben die Vorschriften der BetrSichV unberührt."Von daher gilt die Forderung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) und einer Betriebsanweisung (§ 12 Abs.2 BetrSichV) grundsätzlich auch für die Verwendung von Medizinprodukten ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 42998
In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" ist im Anhang A hierzu Folgendes nachzulesen:"A.1.2 Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische BetriebsmittelDie Prüfverpflichtung für elektrische Betriebsmittel ergibt sich neben dem bereits genannten § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 und 4 auch aus § 4 Abs. 5 de ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Nach § 3 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung - OStrV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Messungen und Berechnungen nach dem Stand der Technik fachkundig geplant und durchgeführt werden. Dazu müssen Messverfahren und -geräte sowie eventuell erforderliche ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 13864