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Dürfen persönliche Schutzausrüstungen der Katgeorie III gemäss der Verordnung (EU) 2016/425, die vor dem 31. Dezember 2020 ordnungsgemäss mit einer EU-Baumusterprüfbescheinigung einer britischen Benannten Stelle im EU-Binnenmarkt in den Verkehr gebracht wurden, weiterhin im Handel abverkauft werden?

KomNet Dialog 43464

Stand: 06.10.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Dürfen persönliche Schutzausrüstungen der Katgeorie III gemäss der Verordnung (EU) 2016/425, die vor dem 31. Dezember 2020 ordnungsgemäss mit einer EU-Baumusterprüfbescheinigung einer britischen Benannten Stelle im EU-Binnenmarkt in den Verkehr gebracht wurden, weiterhin im Handel abverkauft werden, obwohl britische Benannte Stellen mit Sitz in Großbritannien am 1. Januar 2021 ihren EU-Status verloren haben?

Antwort:

Auf der Seite Produktentwicklung des Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V. ist hierzu nachzulesen:

"Einfuhr von Produkten aus UK in die EU

Mit der CE-Kennzeichnung wird nachgewiesen, dass ein Produkt (z.B. Spielwaren, Medizinprodukte) die in EU-Richtlinien festgelegten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Erst dann darf es in allen Mitgliedstaaten der EU in Verkehr gebracht werden. Viele Unternehmen nehmen dafür die Dienste zugelassener Prüfinstitute in Anspruch und lassen sich von ihnen eine Konformitätsbescheinigung ausstellen. Diese Prüfstellen müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats benannt worden sein („Benannte Stelle“). Mit dem Austritt des Vereinigten Königsreichs verlieren britische Institute ihren Status als „benannte Stelle“ und können dann keine in der EU gültigen Konformitätsbewertungen mehr vornehmen. Deutsche Importeure, die für ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung benötigen, müssen sicherstellen, dass sie nach dem Brexit über ein in der EU gültiges Zertifikat für ihr Produkt verfügen.


Für Produkte, die durch eine britische Prüfstelle zertifiziert wurden, wird eine Re-Zertifizierung erforderlich. Bestehende Zertifikate können in ein anderes EU-Mitgliedsstaat übertragen werden. Die Re-Zertifizierungen haben durch eine in der EU “Benannten Stelle” zu erfolgen.


Die EU “Benannten Stellen” können in der Nando Datenbank abgerufen werden."


Weiterhin findet sich in dem Dokument der EU: "NOTICE TO STAKEHOLDERS - WITHDRAWAL OF THE UNITED KINGDOM AND EU-RULES IN THE FIELD OF INDUSTRIAL PRODUCTS1"


2.CONFORMITY ASSESSMENT PROCEDURES AND NOTIFIED BODIES16


In some product areas, Union legislationrequires the intervention of a qualified third party, known as Notified Body, in the conformity assessment procedure. Notified Bodies mustbe established in a Member State and designated by a Member State notifying authority for performing the conformity assessment tasks set out in the relevant act of Union product legislation.


As ofthe end of the transition period, UK Notified Bodies will lose their status as EU Notified Bodies and will be removed from the Commission's information system on notified organisations (NANDO database17).As such, UK bodies will not be in a position to perform conformity assessment tasks pursuant to Union product legislation as of the end of the transition period.


When the applicable conformity assessment procedure requires or provides for the possibility of third party intervention, a certificate delivered by a body which is recognised as an EU Notified Body at the time of the placing of that product on the market will be required for products placed on the market as of the end of the transition period.


It will therefore be necessary for economic operators to either apply for a new certificate issued by an EU Notified Body, or arrange for a transfer of the file and the corresponding certificate from the UK Notified Body to an EU Notified Body, which would then take over the responsibility for that certificate.This responsibility depends on the specific conformity assessment procedure required for the product concerned under the applicable product legislation set out in Annex.The transfer of certificates from a UK Notified Body to an EU Notified Body needs to take place before the end of the transition period, on the basis of a contractual arrangement between the manufacturer, the UK Notified Body, and the EU Notified Body."


In diesem Absatz wird klar gesagt, dass etwaige CE-Kennzeichnungen und deren zugehörige Zertifikate keine Gültigkeit mehr besitzen und insofern die Produkte auch nicht auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, es sei denn, wie in dem Dokument ebenfalls beschrieben und hier zitiert, der Importeur kümmert sich im Rahmen der Übergangsfrist um ein neues Zertifikat, ausgestellt von einem gültigen Notified Body oder es wird ein Transfer der jeweiligen Akte zu einem EU Notified Body arrangiert, welcher die Verantwortung für jenes existente Zertifikat übernimmt. Dieser Sachverhalt wäre bei o. g. Fragestellung demnach zu klären, denn dann dürfte das Produkt auf dem Markt bereitgestellt werden.


Wie im Anhang des gleiches Dokumentes zu finden ist, sind von diesen Regelungen auch Waren betroffen, welche als persönliche Schutzausrüstung auf den Markt gebracht werden, ungeachtet der jeweiligen Kategorie.