Ergebnisse 1 bis 20 von 98 Treffern
Eine befähigte Person im Sinne des § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre "Berufsausbildung", ihre "Berufserfahrung" und ihre "zeitnahe berufliche Tätigkeit" über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Dabei zielt die Berufserfahrung, neben dem Umgang mit dem Arbeitsmittel, auch vorrangig auf die Teilnahme an Prüfungen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
, nicht lange stand. Die Schülerinnen und Schüler fühlen sich auch deutlich ernster genommen, wenn sie mit Erwachsenen-Geräten arbeiten dürfen. Bei Spaten eignen sich für Grundschulkinder auch so genannte „Damenspaten“ mit einem etwas kleineren, schmaleren und daher leichteren Spatenblatt. Die Kinder müssen vor der Verwendung der Geräte in deren Umgang eingewiesen werden. Das bedeutet vor allem, ihnen ganz ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 44007
, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 Abs.6 BetrSichV). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten TRBS 1203. Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.In der TRBS 1203 "Befähigte Personen" www.baua.de/trbs sind die Anforderungen an befähigte Personen näher erläutert. Bei der Ermittlung ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 12373
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung erworben haben. Ebenso darf die befähigte Person bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen und darf wegen dieser nicht benachteiligt werden. Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel qualifizierte und erfahrene Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
- und außerbetrieblichen Verkehrswegsituation, die Einsatzhäufigkeit und Einsatzdauer, der Umgang mit sowie der Transports von Lasten auf Fahrrädern zu bedenken.Weiterhin ist die Gebrauchstauglichkeit der Arbeitsmittel einschließlich der ergonomischen, altersgerechten Gestaltung zu berücksichtigen sowie die sicherheitsrelevanten Zusammenhänge zwischen Fahrrad und Arbeitsplätzen, Verkehrswegbeschaffenheit, anderen ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Unter Anhang 2 Nr. 4.2.2 und Nr. 5 der DGUV Regel 112-191 “Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ wird ausgeführt, dass orthopädische Sicherheits- und Schutzschuhe leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen sind. Die Kosten werden von den Trägern der beruflichen Rehabilitation, nämlich den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Trägern der gesetzlichen ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 4295
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 10876
Zunächst hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zu ermitteln, die für den Arbeitsschutz erforderlich sind (§ 5 Arbeitsschutzgesetz, § 7 Gefahrstoffverordnung). Eine Muster-Gefährdungsbeurteilung ist in Anlage 1 der aktuellen TRGS 505 "Blei" aufgeführt. Weitere Informationen können sie dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk entnehmen (http://publikationen.dguv.de/dguv/) N ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 6773
Zur Prüfung befähigte Personen verfügen entsprechend § 2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch1. Berufsausbildung,2. Berufserfahrung und3. zeitnahe berufliche Tätigkeiterworben haben.Mindestvoraussetzung sind die in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" genannten Kriterien. Gemäß Ziffer 2.4 der TRBS 1203 umfasst ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v.g. Komponenten ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 15886
für den Umgang mit Zytostatika geeignet sind. Im konkreten Fall sollten aber auch die Hersteller zu geeigneten Handschuhmaterialien und -modellen befragt werden.• Sterile Einmalhandschuhe mit langer Stulpe und gegebenenfalls Rollrand gewährleisten einen sicheren Abschluss über dem Ärmelbündchen.• Im Fingerbereich sollten die Handschuhe eine doppelte Wandstärke haben. Die Vorteile hierbei:– längere ...
Stand: 19.08.2022
Dialog: 12907
Wir gehen davon aus, dass Sie ein sogenannter Brennholzselbstwerber sind.Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine Broschüre zur sicheren Waldarbeit veröffentlicht, in der die nötigen Schutzmaßnahmen auch für sichere Brennholzaufbereitung erläutert sind.Als persönliche Schutzmaßnahmen werden genannt:Schutzhelm mit Gehör- und GesichtsschutzHandschutz, Schutzh ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 5050
werden soll, ist der Einbau von Fahrkorbtüren unumgänglich. Personenaufzüge sind grundsätzlich mit Fahrkorbtüren auszurüsten. In der Vergangenheit ist es bei Aufzugsanlagen ohne Fahrkorbtüren zudem zu Unfällen mit tödlichen Verletzungen gekommen. Für den hier vorgesehenen Nutzerkreis (Familien mit Kindern) ist der maximal mögliche Schutz zu gewährleisten, und das ist nur mit Fahrkorbtüren zu erreichen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.Die TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung erworben haben. Ebenso darf die befähigte Person bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen und darf wegen dieser nicht benachteiligt werden. Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel qualifizierte und erfahrene Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v. g. Komponenten ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Kapitel 8 ff) heranzuziehen.Weitere Informationen zum Umgang und Lagern von Druckgasbehältern können auch den "Sicherheitshinweisen - 10 Regeln für den Umgang mit Druckgasflaschen" entnommen werden. ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten."Der Begriff des Sachkundigen wird in neueren Regelwerken durch den Begriff "befähigte Person" ersetzt. Hierunter ist gemäß § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person zu verstehen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284