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Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ist für die alleinige Aufstellung der Dieseltankanlage weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. Hinsichtlich der Prüfungen wird die Tankanlage als Arbeitsmittel eingestuft und die erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Arbeitgeber auf Grundlage ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
sich bei der Benutzung befindet, mit der Bildung von geA gerechnet werden muss. Anlage 2 Nr. 2 Abs. 11 gilt davon abweichend für Trockenkupplungen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43586
.dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,2.ihr Schutz durch einen Aufsichtführenden gewährleistet istund3.der Luftgrenzwert bei gesundheitsgefährlichen Stoffen unterschritten ist.Aufsichtführender ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu überwachen und für die arbeitssichere Ausführung zu sorgen hat. Er muss hierfür ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzen sowie weisungsbefugt ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 43581
Grundsätzlich ist eine Gefährdung durch Brand- oder Explosion immer innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu dokumentieren (§ 6 Abs. 8 GefStoffV).Ob eine detaillierte Ausweisung, also ein Ex-Schutzdokument im Sinne des § 6 Abs. 9 GefStoffV erstellt werden muss, hängt von weiteren Parametern ab. Das ist abhänging von den Feststellungen, die in § 6 Abs ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
WENIG BELASTUNG WIE MÖGLICH!"Es muss daher im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes abgeklärt werden, ob die mit der Verwendung einheitlicher Filter verbundenen Vereinfachungen die im Einzelfall höheren körperlichen Belastungen beim Tragen von P3-Filtern rechtfertigen.Zu beachten ist auch, dass bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten ...
Stand: 12.08.2019
Dialog: 8760
Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt:- Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Aus ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 43182
. Die BetrSichV ist dann auf Arbeitsmittel anzuwenden, wenn diese durch Arbeitgeber bereitgestellt oder durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzt werden. Stehen also die angesprochenen Trafostationen und Umspannanlagen im direkten Zusammenhang mit der Arbeit, ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (Insbesondere Gefährdungen ermitteln, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Bei dem Deckenkran handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(2) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher durchführen zu lassen und dabei die Betriebsanleitung des Herstellers zu berücksichtigen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43271
, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 Abs.6 BetrSichV). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten TRBS 1203. Danach hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 42867
Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373
und sind im Einzelfall entsprechend der Gefährdungsbeurteilung fest zu legen.“In Ihrer Frage schreiben Sie, dass keine Bauwerke vorhanden sind, in denen Atemluftgeräte sinnvoll einzusetzen sind. Diese Einschätzung müsste sich dann im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung wiederfinden. Diesbezüglich können Sie den Arbeitgeber, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebs-/Personalrat ansprechen.Für ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 6442
. 4.2.2) zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von den geprüften Arbeitsmitteln ist Form und Inhalt der Dokumentation durch den Arbeitgeber festzulegen. Die Prüfbescheinigungen müssen der Art der Prüfung angemessen sein und die Aufzeichnungen können dementsprechend folgende Angaben enthalten: - Datum der Prüfung, - Art der Prüfung, - Prüfgrundlagen (z. B. BGV ...; VDE, ...), - was wurde im Einzelnen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Ist in dieser festgehalten, dass auch Besucher notwendigerweise durch das Tragen von Warnwesten sichtbarer zu machen sind, so fallen diese Westen unter PSA und müssen demnach Anforderungen an die Sichtbarkeit und weitere Aspekte erfüllen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht optional, sondern ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 43911
dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinaus a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
finden Sie im Anhang 2 Abschnitt 2 Ziffer 4 weitere Informationen. Aufzugsanlagen sind regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen.Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind vom Arbeitgeber nach § 3 Absatz 6 BetrSichV unter Berücksichtigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen nach Anhang 1 Nummer 4.2 festzulegen. Die Prüffrist darf zwei Jahre ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202