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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es einen Farbcode für Warnwesten der Besucher?

KomNet Dialog 43911

Stand: 13.03.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Anforderungen und Eigenschaften von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

In unserem Unternehmen würden wir gerne unsere Besucher mit lila Warnwesten und dem Schriftzug "Besucher" kenntlich machen. Gibt es hierzu einen Farbcode für Warnwesten, oder kann das über eine interne Reglung vorgegeben werden?

Antwort:

Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Ist in dieser festgehalten, dass auch Besucher notwendigerweise durch das Tragen von Warnwesten sichtbarer zu machen sind, so fallen diese Westen unter PSA und müssen demnach Anforderungen an die Sichtbarkeit und weitere Aspekte erfüllen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht optional, sondern verpflichtend. In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Umstände zu berücksichtigen, welche an den Arbeitsplätzen aufkommen können. Dies schließt Besucher mit ein. Denn auch Besucher müssen geschützt werden. Detaillierte Vorgaben zu den geltenden Rechtsgrundlagen finden sich im Kapitel 10 der DGUV Information 212-016.

Diese DGUV Information behandelt Warnkleidung im Allgemeinen.


Grundsätzlich gilt, dass Warnwesten nur in gelb, rot und orange zugelassen sind. Weichen Sie von dieser Farbgebung ab, so befinden Sie sich außerhalb der Vermutungswirkung der DIN EN ISO 20471.

Demnach sind Sie dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Westen, wenn sie warnen und kenntlich machen sollen, über geeignete retroreflektierende Eigenschaften verfügen.

Ggf. ist es also sinnvoller Westen zu nehmen, welche den üblichen Farbgebungen entsprechen und auf diesen einen Aufdruck „Besucher" anbringen zu lassen.