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generelle Verpflichtung für Sicherheitsschuhe besteht nicht. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Aufgrund der vorhandenen Gefährdungen auf Baustellen kann im Regelfall das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nur ergeben, dass Sicherheitsschuhe erforderlich sind. Hierbei ist es unerheblich, ob die Baustelle nur gelegentlich oder häufiger aufgesucht wird.Hinweis:Das ...
Stand: 12.08.2022
Dialog: 24864
Sicherheitsschuhe: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittlen, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
Durchführung dabei erforderlich sind, hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln.Bezogen auf den in Rede stehenden Fall bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten für seine Arbeit geeignete Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen muss. Tut er dies nicht, kommt er seinen Grundpflichten gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz nicht nach. ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 19743
sind, nicht auf diese verzichtet werden. Bestehen bei einzelnen Beschäftigten, aus welchen Gründen auch immer, gesundheitliche Bedenken hinsichtlich des Tragens der Sicherheitsschuhe, muss der Arbeitgeber mittels Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob bzw. welche Ersatzmaßnahmen möglich sind.Sofern Sonderschuharten entsprechend Abschnitt 4.2 der DGUV Regel 112-191 nicht in Betracht kommen, ist faktisch als Ersatzmaßnahme ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 11063
konkreten Aussagen über die "kostenlose Bereitstellung von Pflegematerialien durch den Arbeitgeber", aufgeführt. Nach Ermessen muss der Benutzer mit den überlassenen PSA "sorgsam und pfleglich" umgehen. Dazu gehört nach unserer Auffassung auch die Pflege der Sicherheitsschuhe mit Pflegemitteln. Nur so ist eine optimale Nutzungsdauer der bereitgestellten Sicherheitsschuhe erreichbar.Hinweise:Da ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
Orthopädische Einlagen dürfen bei Sicherheitsschuhen nur verwendet werden, wenn hierfür eine Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt. Die Baumusterprüfbescheinigung für die Sicherheitsschuhe erlischt, wenn andere Einlegesohlen als die von der Baumusterprüfbescheinigung abgedeckten verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
Im vorliegenden Fall - es handelt sich offensichtlich um eine Erhöhung des Absatzes - ist es möglich, den Sicherheitsschuh orthopädisch umzuarbeiten. Diese Änderung muss durch einen Orthopädie-Schuhmachermeister erfolgen und ist von diesem zu dokumentieren. Darüber hinaus hat er den Träger des Schuhs sowie den Arbeitgeber über die Änderung zu informieren. Da der Sicherheitsschuh ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 2161
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Die Frage ...
Stand: 28.10.2020
Dialog: 43199
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
Nach § 44 (2) Fahr- und Arbeitsweise der DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge muss der Fahrzeugführer zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen. Hierzu führt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70 aus, dass zum sicheren Führen von Fahrzeugen z. B. Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs nicht geeignet sind.Zum Thema geeignetes Schuhwerk bietet ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 21366
Ihr Betrieb muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Betrieb zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit des Servicemitarbeiters beziehen, wobei ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Mitarbeiter wie beschrieben Kälte und Regen ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 308
Wetterschutzkleidung ist im Regelfall bei Arbeiten erforderlich, die einen überwiegenden Aufenthalt im Freien erfordern und wenn der Arbeitsplatz nicht gegen Kälte, Wind, Niederschlag oder Bodennässe geschützt ist. Welche spezielle Schutzkleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Wenn Schutzkleidung erforderlich ist, muss diese ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 14023
Bei den angesprochenen Tätigkeiten in Außenbereichen sind die Beschäftigten -wie beschrieben- Kälte ausgesetzt. Das heißt, ohne passende Wetterschutzkleidung könnten sie ihre Arbeit nicht durchführen (auch bei weniger als 2 Stunden in der Woche), ohne dabei nicht gleichzeitig ein entsprechendes Gesundheitsrisiko (z. B. Grippe) einzugehen. Somit hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 1196
kann sich der Arbeitgeber von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Sie können diese Personen ansprechen und die konkreten Anforderungen für ihren Arbeitsbereich abfragen. Die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt wird sehr wahrscheinlich bei der Beschaffung der orthopädischen Sicherheitsschuhe eingebunden gewesen sein, so dass er den Fall am Besten beurteilen ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 6600
Zeitungszusteller/innen fallen als Arbeitnehmer/innen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Zu nennen ist hier insbesondere die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).Der Arbeitgeber muss die nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.01.2015
Dialog: 94
Sicherheitsschuhe) nicht nur bereitzustellen, sondern auch darauf zu achten, dass diese für die vorgesehenen Schutzfunktion geeignet sind und auch von den Beschäftigten benutzt werden.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützt.Hinweise:Allein die Tatsache, dass sich in Ihrem Betrieb noch ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 19750
der Gefährdungsbeurteilung (s. unten) sollte sein, dass die PSA in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und individuell passen muss. Dies kann bedeuten, dass jedem Beschäftigten individuelle PSA zur Verfügung gestellt werden muss. Sollte aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, dass die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte erfordern, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen dass der Stand von Technik ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771