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werden und mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang, 3. Ergebnis der Prüfung und 4. Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
:"Eine Vorsorge kann unterbleiben bei Einsatz von:• Atemschutzgeräten, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen. Sie belasten die atemschutzgerättragende Person so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist.Beispiele: Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann.• Atemschutzgeräten der Gruppe 1 ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 17497
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Waldarbeiten, wie z.B. Baumfällarbeiten, stellen hohe Anforderungen.Mit Baumfällarbeiten dürfen daher nur gesundheitlich und fachlich geeignete Personen beauftragt werden, die über die nötige Befähigung sowie Arbeits- und Schutzausrüstung verfügen. Bei ständig mit Arbeiten im Forst Beschäftigten wird die gesundheitliche Eignung vom Arbeitsmediziner festgestellt.Zur Erlangung der fachlichen ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2747
und 3 der BetrSichV konkretisiert. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Ebenso hat zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" wird gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
Nutzungsdauer erforderlich sein. Der Arbeitgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeitsmittel über die gesamte Benutzungsdauer sicher bleiben. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln gibt es die Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS (www.baua.de/TRBS/), speziell die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen". ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
(TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Da im Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit der zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
. Sie müssen abschließbar sein, falls eine Wiedereinschaltung eine Gefahr für Personen verursachen kann. Die Trenneinrichtung muss auch abschließbar sein, wenn das Bedienungspersonal die permanente Unterbrechung der Energiezufuhr nicht von jeder Zugangsstelle aus überwachen kann.Bei elektrisch betriebenen Maschinen, die über eine Steckverbindung angeschlossen sind, genügt die Trennung der Steckverbindung, sofern ...
Stand: 26.05.2022
Dialog: 7709
BetrSichV bezieht, aber weiterhin angewendet werden kann, ist unter dem Punkt 4.2.2 folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber legt fest, wie das Ergebnis der Prüfung durch die befähigte Person nach Abschnitt 3.3.2 aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein und sollen dementsprechend folgende Angaben enthalten: Datum der Prüfung Art der Prüfung ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 24711
der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
grundsätzlich zulässig ist, diese Arbeiten mittels Flurförderzeug auszuführen. Nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 68 darf "der Unternehmer Flurförderzeuge mit Arbeitsbühne nur einsetzen, wenn zwischen dem Fahrer und den Personen auf der Arbeitsbühne eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit besteht".In der DGUV Information 208-031 "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" ist unter dem Punkt ...
Stand: 15.05.2020
Dialog: 6068
" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Zur Abgrenzung der Prüftiefe bei Regalen sind nach unserem Verständnis folgende ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
. Der Lackierer muss während des Beschichtens und bei der Reinigung geerdet sein, z. B. über leitfähige geerdete Handgriffe der Lackierpistolen oder über ableitfähiges Schuhwerk in Verbindung mit ableitfähigen Fußböden. Werden Handschuhe verwendet, müssen diese mindestens ableitfähig sein. Weitere Personen, die sich im Arbeitsbereich aufhalten, müssen ebenfalls geerdet sein. 3. Werden Werkstücke mittels ...
Stand: 09.12.2016
Dialog: 13627
Druck PS von 5 bar aus, würde ein Druck-Nennweite-Produkt von 500 bar mal Millimeter vorliegen. Erst ab einem Druck-Nennweite-Produkt von größer 2000 bar mal Millimeter sind Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen vorgesehen. Somit könnten unabhängig davon, ob es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage handelt oder nicht, alle Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43856
Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden.Das bedeutet, dass die Person, die für die wesentliche Veränderung verantwortlich ist, zum Hersteller wird und damit die Herstellerpflichten gemäß ProdSG und 9. ProdSV zu erfüllen hat.Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" einzubeziehen. Konkretisierungen können neben dem Normenwerk auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 20976
vorgesehen. Die Sicherheit kann in diesen Fällen von den Montagebedingungen abhängen, so dass für die Prüfung der § 14 Abs. 1 BetrSichV einschlägig wäre. Diese erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV. Sollte die Prüfung nach § 16 BetrSichV mit der Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV zeitlich zusammenfallen und die Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV in Art und Umfang ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Anhänger im Betrieb, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427