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Müssen Schweißfachkräfte jährlich fortgebildet werden oder zumindest eine innerbetriebliche Unterweisung erhalten?

KomNet Dialog 23322

Stand: 28.01.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Betriebsanweisung / Unterweisung (Arbeitsmittel)

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Frage:

Müssen Schweißfachkräfte jährlich fortgebildet werden oder zumindest eine innerbetriebliche unterwiesen erhalten? Bzw. wenn innerhalb einer "Frist" nicht fortgebildet wurde, verfällt die Schweißerlaubnis?

Antwort:

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer, die Schweißarbeiten ausführen, unterwiesen sein. Die Unterweisung hat vor Arbeitsaufnahme und regelmäßig wiederkehrend zu erfolgen. Hierfür sind die Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen als Grundlage heranzuziehen.


Vielfach bedürfen Schweißarbeiten auf Grund der Gefährlichkeit der Arbeiten eines Schweißerlaubnisscheins, der durch den verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Unternehmer ausgestellt wird. Das Beispiel für eine Schweißerlaubnis wird unter Anhang 1 der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.26 angeboten. Weitere Informationen finden Sie auch in der DGUV Information 209-011 "Gasschweißer" (Seite 43 ff). Diese Schweißerlaubnisscheine haben die Funktion einer Sicherheitscheckliste, in dem sich der Aussteller und der annehmende Schweißer gegenseitig versichern und überprüfen, dass keine sicherheitstechnischen Punkte außer Acht gelassen wurden. Sie sind tätigkeitsbezogen auszustellen.

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten.


Spezielle Schweißerqualifikationen (Befähigungsnachweis, Schweißerschein) sind immer dann erforderlich, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden, z. B. beim Bau von Druckbehältern und Druckrohrleitungen bzw. im Anlagenbau, die üblicherweise durch den TÜV oder eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden müssen.


Hierfür werden spezielle Ausbildungen gefordert, die durch eine Prüfung belegt werden müssen. Diese Erlaubnisse sind personenbezogen. Diese Ausbildung ist der Nachweis, dass eine Person zu einer bestimmten Tätigkeit befähigt ist, ein gewünschtes Ergebnis zu erbringen und ein unerwünschtes auszuschließen. Häufig sind diese Befähigungsnachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung verbunden, die in regelmäßigen Abständen zu wiederholen sind.