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er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Da hinsichtlich der Anforderungen an die befähigte Person kein Unterschied zwischen BetrSichV2002 und BetrSichV2015 besteht, kann von einer Fortgeltung dieser Regel ausgegangen werden.Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 6 Satz 6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
, dass ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, nicht als explosionsgefährdeter Bereich gilt. Demnach ist hier auch keine Zoneneinteilung entsprechend der Gefahrstoffverordnung Anhang 1 Nr. 1.7 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung erforderlich und somit auch keine Kennzeichnung gemäß ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43084
sein. Das zentrale Element der BetrSichV zur entsprechenden Ermittlung bildet hierzu die Gefährdungsbeurteilung einer fachkundigen Person nach §3 BetrSichV, mit deren Hilfe der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen bereits vor der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und daraus die notwendigen und geeigneten Prüfungen und Maßnahmen abzuleiten hat. Daraus folgt, das in Abhängigkeit von der Nennweite (DN ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
Gemäß der Begriffsdefinition der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Ein Kfz, welches ein Arbeitgeber bei der Arbeit zur Verfügung stellt, erfüllt den Begriff des Arbeitsmittels im Sinne der BetrSichV, d.h., mögliche Gefährdungen sind in die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 4564
der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über1.vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,2.erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und3.Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409
eine Motorbremse erforderlich ist.Der Maschinenbetreiber (Arbeitgeber) hat die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen.Für die Maschine ist eine Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG und der BetrSichV sowie der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ zu erstellen.Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist auch darzulegen, durch welche Arbeitsschutzmaßnahmen ein sicherer Betrieb des Lagers gewährleistet ist. Hierzu gehört auch eine ausreichende Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung, die auf mögliche Brand-, Explosions- und/oder Gesundheitsgefahren hinweist. Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - "Anforderungen ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21932
Grundsätzlich ist der Auffassung zuzustimmen, dass das Explosionsschutzdokument von § 6 BetrSichV in den § 6 GefStoffV übernommen worden ist und damit ggf. Teil bzw. Auswuchs der gefahrstoffrechtlichen Gefährdungsbeurteilung geworden ist. Hintergrund ist, dass die Explosionsgefährdungen von der Verwendung bestimmter Gefahrstoffe abhängig ist. Die Gefährdungen gehen also nicht erstlinig ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 24829
Es ist zunehmend gängige Praxis, dass Arbeitgeber ein permanentes Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) unabhängig vom Arbeitsplatz vorschreiben. Eine allgemeingültige Diskussion ist sehr schwierig, da die Wahrscheinlichkeit einer plötzlich auftretenden Gefahr hierbei berücksichtigt werden muss. Ansonsten gilt für jeden Arbeitsplatz, dass nach einer Gefährdungsbeurteilung die jeweilige ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 3512
Sofern auf Grund der Gefährdungsbeurteilung Elektriker-Schutzhosen nach DIN EN 50286 getragen werden müssen (geeignet zum Arbeiten an spannungsführenden Teilen bis 500 V Wechselspannung bzw. 750 V Gleichspannung), muss der Knopf innenliegend bzw. abgedeckt sein.Hinweis:Die DIN EN 50286 ist identisch mit der VDE 0682 Teil 301. Titel beider Normen: "Elektrisch isolierende Schutzkleidung ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 13609
auch ein Kugelschreiber zu den Arbeitsmitteln, allerdings dürfte der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu dem Schluss kommen, dass keine weitere Prüfungen nach BetrSichV notwendig sind. ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i.V.m. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels (hier elektrische Anlagen und Betriebsmittel) selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch die Wechselwirkung der Arbeitsmittel untereinander ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Austauschbare Absetzbehälter sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebsicherheitsverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind gemäß § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung insbesondere Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Hierbei kann die DGUV Information 214-016 "Sicherer Einsatz von Absetzkippern" als Entscheidungshilfe ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 989
– Allgemeine Anforderungen .Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, hier Hubarbeitsbühne, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Nach § 3 Abs. 4 BetrSichV hat der Arbeitgeber hat sich die Informationen zu beschaffen, die für die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
Im Rahmen der nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. "zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind." (§3 Abs.6 letzter Satz). Zu diesen Prüfungen zählen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 17000
zur Prüfung unter dem Punkt 5.Es ist zu empfehlen, die dort gegebenen Informationen in die Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbStättV) einzubeziehen.Bezüglich der Prüfung von Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 weisen wir auf folgendes hin:Leitern, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Die BetrSichV fordert bezüglich ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Eine Zoneneinteilung (-Betrachtung) wird daher nicht erforderlich sein.Die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz erfolgt seit 2015 auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (insb. § 6), nicht mehr der Betriebssicherheitsverordnung. In der BetrSichV sind nur noch die entsprechenden Prüfpflichten festgelegt. ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42187
Gemäß § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ein explosionsgefährdeter Bereich der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.Die Entscheidung darüber hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß § 6 Abs. 4 der GefStoffV zu treffen, bevor Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung gefährlicher ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43663
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Bei einem Lacklager handelt es sich in der Regel um einen explosionsgefährdeten Bereich. Nach Anhang I Nummer 1 Abschnitt 1.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen Arbeitsmittel - dazu zählen auch Geräte wie Handys und Tablets - zur Zündquellenvermeidung nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43363