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/Schwankungen des Lastaufnahmemittels) und erforderliche Verhaltensweisen (z. B. Fernhalten von Bedienelementen, Verhalten im Notfall) erhalten (3).Zusatzfrage zu 1)Die schriftliche Beauftragung ist nur für den Bediener, also nicht für den Mitfahrer erforderlich.+++++++++++++++++(1) §§ 5 u. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)(2) § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
nachzulesen:"Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen nur betrieben werden, wenn in der Atemluft keine gefährlichen Konzentrationen gesundheitsschädlicher Abgasbestandteile entstehen können."Siehe auch die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Fluförderzeuge".Die Abgase von gasbetriebenen Staplern fallen unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 4974
Die Beauftragungen nach Nr. 3.4 (Qualifizierung und Beauftragung) und Nr. 8 (Prüfungen) der DGUV Regel 109-017 (Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb) sind voneinander unabhängige Beauftragungen.Die DGUV Regel 109-017 erläutert die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf das Betreiben ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
. Prüfungen von Gabelstaplern folgende Anforderungen enthalten:„Täglich vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer den Gabelstapler durch Sicht- und Funktionsprüfung überprüfen.Erst wenn keine Mängel erkannt werden, darf er den Stapler in Bewegung setzen.Sichtprüfungen sind bestanden, wenn beispielsweise• die Gabelzinken und Gabelträger keine erkennbaren Schäden haben, wenn sie nicht verbogen oder stark ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 43799
Eine Arbeitsschutzvorschrift, in der ausdrücklich auf das Tragen von Schutzschuhen im Bereich von (Stapler-) Fahrverkehr eingegangen wird, wurde bislang nicht erlassen. Grundsätzlich muß im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss.Bei der Gefährdungsbeurteilung und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ...
Stand: 11.11.2019
Dialog: 2353
Fahrer von Flurförderzeugen sind für die Tätigkeit mit Flurförderzeugen ausgebildet und befähigt, wenn sie u. a. nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ausgebildet worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen (Ausbildungs-) Nachweis vorlegen können.Die Ausbildung ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Per ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932
Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
Die Beauftragung zum Führen eines Staplers durch den Unternehmer muss schriftlich erfolgen (§ 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"). Diese schriftliche Beauftragung kann in Form eines Faherausweises erfolgen. Der Fahrerausweis ist dann gleichzeitig Nachweis der durchgeführten Schulung des Fahrers.Bezogen auf die Frage müsste sich der Unternehmer selber die Beauftragung ausprechen ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 4916
beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden. D. h. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen beauftragt werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen und soll Angaben enthalten für welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt. Die Form ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
Die Form der Beauftragung von Beschäftigten gemäß § 12 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in einer Technischen Regel zur BetrSichV festgelegt.Es findet sich auch kein Hinweis zur Form der Beauftragung in der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung des BMAS. Dort lässt sich zu § 12 (3) folgendes nachlesen:"Absatz 3 ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen und soll Angaben enthalten für welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist aber nicht festgelegt.Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" beschreibt die Anforderungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
Die Vorgabe, dass Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen, eine schriftliche Beauftragung benötigen, ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Für Kraftfahrer findet sich eine ähnliche Regelung im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": "Sie " (die Fahrzeugführer) "müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird nur für Kraftomnibusse das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben (§ 35g StVZO).Auch die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" erhebt keine Forderung zum Mitführen eines Feuerlöschers auf Flurförderzeugen (Gabelstaplern) .Eine generelle Mitführpflicht für Feuerlöscher auf Gabelstapler ist uns nicht bekannt. Aus Gründen des vorbeugenden Bra ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 6640
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
Nein, dies ist nicht zulässig.Die Regelungen für Batterieladeplätze finden sich in der "VdS 2259 - Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge, Richtlinien zur Schadenverhütung" und im BGHW Spezial Einsatz von Flurförderzeugen Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge SP 02.In den beiden Publikationen ist nachzulesen, dass bei eingestelltem Flurförderzeug die Einzelladeplätze von den Bedienungsseiten b ...
Stand: 23.08.2024
Dialog: 43361
Wir teilen Ihre Einschätzung, dass die Scherenbühnen in den Anwendungsbereich des DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" fallen.Unseres Erachtens sind nach den Definitionen des DGUV Grundsatzes 308-002 "Prüfung von Hebebühnen" Scherenbühnen Hebebühnen und eine entsprechende Befähigung und Beauftragung sind nachzuweisen."Dieser Grundsatz findet ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 42701
Gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" hat der Arbeitgeber ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen, bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden. Die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 03.11.2015
Dialog: 25186
Kenntnisse verfügen?Antwort:Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln trägt der Arbeitgeber, der das Arbeitsmittel verwenden lässt. Die Beauftragung externer „zur Prüfung befähigter Personen" entlastet ihn nicht. D. h. der Arbeitgeber muss sich (möglichst unter Bezugnahme auf die BetrSichV) der entsprechenden Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation der zur Prüfung befähigten ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
Bei dem Freischneider handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Somit sind die dort genannten Regelungen einzuhalten.Nach §12 "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" gilt:"(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 21409