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Muss ein gasbetriebener Stapler mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein, wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt?
KomNet Dialog 6640
Stand: 04.11.2010
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Muss der Stapler, ausgerüstet mit 2 Gasflaschen (eine als Reserve), mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein, wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt?
Antwort:
Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird nur für Kraftomnibusse das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben (§ 35 StVZO).
Auch die BGV D 27 Flurförderzeuge erhebt keine Forderung zum Mitführen eines Feuerlöschers auf Flurförderzeugen (Gabelstaplern) .
Gemäß Ziffer 2.2 Schutz vor Entstehungsbränden des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung gilt:
(1) Arbeitsstätten müssen je nach
a. Abmessung und Nutzung,
b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
Der VdS (Seite 7) empfiehlt z.B. dazu: "Jedes Fahrzeug mit einem der Brandgefahr entsprechenden, betriebsbereiten Feuerlöscher ausstatten."
Zusammengefasst: Eine generelle Mitführpflicht für Feuerlöscher auf Gabelstapler gibt es nicht. Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes kann es aber zweckmäßig sein, Gabelstapler mit Feuerlöscher auszustatten. Dieses sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.