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Muss ein gasbetriebener Stapler mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein, wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt?

KomNet Dialog 6640

Stand: 03.09.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Muss der Stapler, ausgerüstet mit 2 Gasflaschen (eine als Reserve), mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein, wenn er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt?

Antwort:

Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird nur für Kraftomnibusse das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben (§ 35g StVZO).

Auch die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" erhebt keine Forderung zum Mitführen eines Feuerlöschers auf Flurförderzeugen (Gabelstaplern) .


Eine generelle Mitführpflicht für Feuerlöscher auf Gabelstapler ist uns nicht bekannt. Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes kann es aber zweckmäßig sein, Gabelstapler mit Feuerlöscher auszustatten. Dieses sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.