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Nach welcher Vorschrift müssen in Bereichen, in denen Gabelstapler fahren, Sicherheitsschuhe getragen werden?

KomNet Dialog 2353

Stand: 11.11.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Wo finde ich etwas schriftliches, das eindeutig aussagt, dass in Bereichen mit Flurförderzeugen/Gabelstaplern, jeder Sicherheitsschuhe tragen muß? Gilt das auch für Büroangestellte, die sich nicht oft in diesen Bereichen aufhalten?

Antwort:

Eine Arbeitsschutzvorschrift, in der ausdrücklich auf das Tragen von Schutzschuhen im Bereich von (Stapler-) Fahrverkehr eingegangen wird, wurde bislang nicht erlassen. Grundsätzlich muß im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss.


Bei der Gefährdungsbeurteilung und der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sind die arbeitsschutzrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Neben § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind hier insbesondere die DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" von Bedeutung. Im Anhang 1 der DGUV Regel 112-191 sind gefährliche Einwirkungen auf den Fuß und mögliche Risiken beispielhaft aufgeführt.


Ob die dort beschriebenen gefährlichen Einwirkungen und Risiken bei einem Fahrverkehr von Flurförderzeugen/Gabelstaplern auftreten können, hängt von den betrieblichen Begebenheiten ab. Eine allgemeingültige Aussage kann dazu nicht getroffen werden. In der betrieblichen Praxis wird vielfach vom Arbeitgeber festgelegt, dass in bestimmten Betriebsbereichen Schutzschuhe zu tragen sind. Für die Akzeptanz der Schutzschuhe der in diesen Bereichen Beschäftigten ist es von Vorteil, dass dieser Regelung von allen Beschäftigten, die diese Bereiche betreten, insbesondere auch von den Führungskräften, nachgekommen wird.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.