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– und Einsatzbedingungen sind zu berücksichtigen. Auch sind die Wartungen von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Personal nach den Vorgaben der Hersteller durchzuführen (§ 10 Abs. 2 BetrSichV).Zu Frage 2)Die Übrigen, für die Verwendung von Arbeitsmitteln geltenden Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung sind auf die Kraftfahrzeuge ebenfalls anzuwenden.Zu Frage 3)Von den Erleichterungen des § 7 kann dann ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
beauftragten Personen vorbehalten bleibt …. „Es gilt § 12 Abs. 1 BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
Ja, die Aufgaben können auf mehrere Beschäftigte aufgeteilt werden. Es entspricht durchaus der gängigen Praxis, dass Teilaufgaben von den Aufzugs-Wartungsfirmen übernommen werden. Allerdings bestehen die Verpflichtungen des Betreibers weiter; d.h. er muss die Durchführung und Erledigung dieser Aufgaben überwachen und kontrollieren. Die Aufteilung ist zu dokumentieren und im Prüfbuch abzulegen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 3007
Verantwortlich für das Ausstellen einer Schweißerlaubnis ist grundsätzlich der Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Schweißarbeiten ausführen, im Beispiel somit der Auftragnehmer.Bei der Zusammenarbeit mehrer Arbeitgeber greifen die Vorschriften über die Zusammenarbeit mehrere Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (vgl. auch § 6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und Abschn ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 17853
auf Betriebssicherheit auch als durchgeführt, wenn durch eine vom Hersteller vorgeschriebene und von einer qualifizierten Fachwerkstatt durchgeführten Inspektion ein Nachweis des verkehrssicheren Zustandes vorliegt, welcher auch die Prüfung auf arbeitssicheren Zustand (z. B. der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist.Betriebsabhängige Inspektionsabstände nach Vorgabe von Bordcomputersystemen entbinden ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss. In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
von Aufzugsanlagen" beschreibt den "Aufzugswärter" als eine "beauftragte Person", die für die Beaufsichtigung und regelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage und/oder die Personenbefreiung vom Betreiber/Arbeitgeber beauftragt ist. ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 42884
Ein besonderer Beauftragter für den Explosionsschutz (Ex - Beauftragter) wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht gefordert. Entsprechend § 6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verantwortlich.In der Praxis muss der Ersteller eines Explosionsschutzdokumentes (als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bezgl. Brand ...
Stand: 29.04.2020
Dialog: 43145
Ja: `Bereitstellen` sind alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur der Verordnung entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten damit beauftragt, Arbeitsmittel selbst zu kaufen, gehört dies auch zu den Maßnahmen für das Bereitstellen. ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1903
Die Aufgaben des "Kesselwärters" wurden ursprünglich in der Dampfkesselverordnung benannt. Diese wurde aufgehoben, es gelten nun die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. In der BetrSichV findet der Begriff des "Kesselwärters" keine Verwendung mehr. Der "Kesselwärter" ist nun ein "beauftragter Beschäftigter". Wartungsarbeiten gehören gemäß BetrSichV zur Instandhaltung ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 26071
.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetze erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachten.Die BetrSichV ergänzt in § 12 Abs. 3 diese Anforderung:Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Das Anschlagen von Lasten mit Lastaufnahme – und Anschlagmittel ist mit besonderen ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden. D. h. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen beauftragt werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen und soll Angaben enthalten für welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt. Die Form ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
. Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden (z. B. die Wartung von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Dampfkesseln) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Da eine Beauftragung nachvollziehbar sein muss, ist die Schriftform erforderlich. Sofern Sie vom Arbeitgeber entsprechend eingewiesen, unterwiesen und hierzu ...
Stand: 03.11.2015
Dialog: 25186
Zum Betreiben eines Gabelstaplers ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings hat der Arbeitgeber für den Betrieb von Flurförderzeugen (hierzu gehört ein Gabelstapler) eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen. Auch dürfen mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2865
Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die Schweißarbeiten ausführen, unterwiesen sein. Hierfür ist das berufsgenossenschaftliche Regelwerk heranzuziehen.Vielfach bedürfen Schweißarbeiten auf Grund der Gefährlichkeit der Arbeiten eines Schweißerlaubnisscheins, der durch den verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Unternehmer ausgestellt wird. Das Beispiel für eine Schweißerlaubnis wird unter Anhang 1 der DG ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 18407
als zur Prüfung befähigte Person beauftragt werden, siehe hierzu auch Anhang 2 der TRBS 1203. Letztendlich hat der Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Befähigung der Schwierigkeit bzw. Komplexität der Prüfaufgabe angemessen ist, sodass die Prüfung sachgerecht durchgeführt werden kann. ...
Stand: 23.01.2021
Dialog: 43450
. Dort heißt es:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen." Aus Gründen der Rechtssicherheit und um insbesondere in größeren Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit welchen Aufgaben beauftragt sind, empfiehlt es sich, für Beauftragungen die Schriftform ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden. D. h. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen beauftragt ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696