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Benötigen Hausmeister, die gelegentliche Schweißarbeiten ausführen, einen Schweißerschein?

KomNet Dialog 18407

Stand: 05.03.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Die Hausmeister an Schulen sind als Allrounder auch mit kleineren Reparaturen beauftragt. Dies umfasst auch das gelegentliche Schweißen von Zäunen, Tischen und Stühlen, die beschädigt waren. Ist hierfür ein "Schweißerschein" erforderlich, oder ist eine Unterweisung und "Anlernen " unter Aufsicht ausreichend? Einige Hausmeister sind Schlosser und da gehörte das Schweißen zum Alltag.

Antwort:

Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die Schweißarbeiten ausführen, unterwiesen sein. Hierfür ist das berufsgenossenschaftliche Regelwerk heranzuziehen.


Vielfach bedürfen Schweißarbeiten auf Grund der Gefährlichkeit der Arbeiten eines Schweißerlaubnisscheins, der durch den verantwortlichen Arbeitgeber bzw. Unternehmer ausgestellt wird. Das Beispiel für eine Schweißerlaubnis wird unter Anhang 1 der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.26 angeboten. Diese Schweißerlaubnisscheine haben die Funktion einer Sicherheitscheckliste, in dem sich der Aussteller und der annehmende Schweißer gegenseitig versichern und überprüfen, dass keine sicherheitstechnischen Punkte außer Acht gelassen wurden. Sie sind tätigkeitsbezogen auszustellen.


Spezielle Schweißerqualifikationen (Befähigungsnachweis, Schweißerschein) sind immer dann erforderlich, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden, z. B. beim Bau von Druckbehältern und Druckrohrleitungen bzw. im Anlagenbau, die üblicherweise durch den TÜV oder eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden müssen.


Hierfür werden spezielle Ausbildungen gefordert, die durch eine Prüfung belegt werden müssen. Diese Erlaubnisse sind personenbezogen. Diese Ausbildung ist der Nachweis, dass eine Person zu einer bestimmten Tätigkeit befähigt ist, ein gewünschtes Ergebnis zu erbringen und ein unerwünschtes auszuschließen. Häufig sind diese Befähigungsnachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung verbunden, die in regelmäßigen Abständen zu wiederholen sind.


Nach Ermessen sind diese Anforderungen für die geringfügigen Schweißarbeiten der Hausmeister nicht erforderlich.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.