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Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1), die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGR A1), die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Speziell für batteriebetriebene digitale Multimeter finden sich in den technischen Regelungen keine Angaben für Prüffristen. Allerdings ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
(bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bzw. der DGUV Regel 103-011 (bisher: BGR A3). Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerk können Sie unter http://publikationen.dguv.de abrufen.Informationen zur Durchführung der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel bieten dieDGUV Information 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
sein – Höchstgewicht 3,5 kg – und sich dem Körper gut anpassen. Für bestimmte Arbeiten ist als isolierende Kopfbedeckung auch der Schutzhelm in der Ausführung E für Elektriker nach DIN 397 zulässig.Bei Lichtbogengefahr schützt ein Gesichtsschutz das Gesicht, einschließlich der Ohren, vor Hitzeeinwirkungen und Metallspritzern. Nach § 5 Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) muss ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 43766
von der ordnungsgemäßen Ausführung überzeugen. Entweder durch eigene Überprüfung oder, gerade bei Anlagen in explosionsgefährdetene Bereichen, mittels Prüfung nach §§ 15 ff. bzw. Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung.Weitere Vorgaben enthalten auch die Regelungen im Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen): DGUV Vorschrift 22 (bisher: BGV/GUV-V C5), DGUV R 103-003 (bisher: BGR ...
Stand: 21.01.2018
Dialog: 4321
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
folgendes nachlesen:"Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes bei Arbeitsmitteln. Die BetrSichV 2002 kannte nur Prüfungen durch ZÜS (bei „bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen“) und durch „zur Prüfung befähigte Personen“ (bei allen übrigen Arbeitsmitteln). Bei Prüfungen durch befähigte Personen hatte ausschließlich der Arbeitgeber über Art Umfang und Fristen von Prüfungen ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
sind die in Gesetzen und Unfallverhütungsvorschriften genannten Prüffristen zu beachten. Bei ortsbeweglichen Elektrogeräten ist die Prüffrist nach § 5 der DGUV V2 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3) und der dazu erlassenen Durchführungsanweisung zu beachten. Dort ist für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ein Richtwert von 6 Monaten genannt. Auf die DGUV I 211-010 - Sicherheit ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Allgemein Es findet kein Eigentümerwechsel und damit kein neues Inverkehrbringen statt, das bedeutet, dass die Geräte weiterhin unverändert betrieben werden dürfen, soweit die Geräte selbst nicht verändert werden. Explosionsgeschütze Geräte Die neu genutzten Räume müssen den heutigen Anforderungen, d.h. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. der Gefahrstoffverordnung (GefSoffV) entspre ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v.g. Komponenten zu ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 15886
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Die DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen" macht unter Nummer 5.4. "Kurzzeitige Arbeiten, Wartung und Instandhaltung" folgende Angaben:"5.4.1. Prüfungen Elektrische Prüfungen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Für die Messung müssen geeignete Messgeräte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
Messobjekte und deren Handhabung gewisse Einflüsse (z.B. Demontage von Schutzfeldbegrenzungen zum Einbringen eines größeren Messobjektes), die die Wirkung der Schutzeinrichtung negativ beeinflussen würden, oft vorkommen.Die TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen – hat nähere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln zum Inhalt. Weitere Hinweise finden ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 5614
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d.h. alle Einrichtungen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z.B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie komplexe verfahrenstechnische Anlagen, z. B. eine Fertigungsstraße (aus Begründung zur BetrSichV). Der Betrieb ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 9147
zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt und die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Gemäß § 3 (3) BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Somit ist der Betreiber einer elektrischen Anlage gefordert, unter Berücksichtigung der in seinem Unternehmen ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
Auf der Seite „Aufzugsverordnung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Folgendes nachzulesen:„Regelungen zum Inverkehrbringen von Aufzügen und zur Bereitstellung neuer SicherheitsbauteileNeue Aufzüge dürfen in der europäischen Union nur in Verkehr gebracht werden und neue Sicherheitsbauteile für Aufzüge dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Best ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876