Ergebnisse 21 bis 40 von 130 Treffern
In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss. In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
Bereits seit dem Baujahr 1999 müssen Fahrkörbe von Aufzügen nach der Aufzug-Richtlinie über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. In § 24 (2) der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), gültig ab 01.06.2015, wird die v. g. Forderung auf alle Aufzuganlagen, die vor dem 1 ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25363
..)!!!! Aus dem Vorgenannten folgt, Seilscheiben eines Aufzugs müssen auch innerhalb des Aufzugmaschinenraums eingehaust sein bzw. werden. ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
Ja, die Aufgaben können auf mehrere Beschäftigte aufgeteilt werden. Es entspricht durchaus der gängigen Praxis, dass Teilaufgaben von den Aufzugs-Wartungsfirmen übernommen werden. Allerdings bestehen die Verpflichtungen des Betreibers weiter; d.h. er muss die Durchführung und Erledigung dieser Aufgaben überwachen und kontrollieren. Die Aufteilung ist zu dokumentieren und im Prüfbuch abzulegen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 3007
Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
Eine Aufzuganlage steht dann „zur Verwendung zur Verfügung“, wenn sie genutzt werden kann. Steht sie nicht mehr zur Verfügung, weil sie abgeschaltet wurde, kann sie nicht genutzt (verwendet) werden. Die Erreichbarkeit des Notdienstes und die Befreiung einer eingeschlossenen Person aus dem Fahrkorb erübrigt sich somit. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Aufzug nur dann genutzt ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43175
Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
Nein, ein Schild mit dem Hinweis „nicht mit dem Aufzug mitfahren“ ist nicht ausreichend.Nach § 24 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen seit dem 01.01.2021 alle Aufzugsanlagen, die nach der Aufzugsrichtlinie (RICHTLINIE 2014/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) oder nach der Maschinenrichtlinie (RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 43844
. durch eine andere Vorgehensweise ersetzt werden. Dies würde eine Abweichung von der BetrSichV darstellen. Demzufolge lässt sich die Möglichkeit des Ersetzens wiederkehrender Prüfungen durch eine ständige Überwachung aus der aktuellen TRBS 1201 bzw. aus anderen Regelwerken nicht mehr ableiten.Die Prüfung eines Arbeitsmittels umfasst die Ermittlung des Istzustandes, den Vergleich des Istzustandes ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit ein Aufzug sicher betrieben werden kann. Dazu gehören auch Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV (Anhang 1 Nr. 4.2 BetrSichV), sowie regelmäßige Kontrollen auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können (Anhang 1 Nr. 4.6 BetrSichV). Ein Aufzug darf nicht verwendet werden, wenn er Mängel aufweist, die eine sichere Verwendung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Bei der Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage hat der Betreiber die Maßnahmen nach Ziffer 3.9 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" umzusetzen. Dabei ist unter Beachtung der Betriebsanleitung mindestens erforderlich:- der Fahrkorb ist in die oberste Haltestelle zu fahren (bei Treibscheibenantrieben),- die Fahrschachttüren müssen verriegelt sein und die ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
ist verfügt, dass der Notfallplan dem Notdienst vor der Inbetriebnahme des Aufzuges zur Verfügung zu stellen ist. Die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung an den Notdienst ist gemäß § 22 (2) Nr. 2 BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Ganz anders der Alarm- und Befreiungsplan nach TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007. Er konkretisiert lediglich die Forderungen des § 12 der BetrSichV ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27939
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln sowie für überwachungsbedürftige Anlagen. Ein Aufzug ist in der Regel eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 23.11.2023
Dialog: 43851
Nein! Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1). ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24953
Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
nicht überschreiten. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde die Prüffrist verlängern, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist (vgl. § 19 Abs. 6 BetrSichV).Hinweis:Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und die TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
werden und dass Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit unterzogen werden."Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung werden in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert, im vorliegenden Fall durch die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen". Unter der Ziffer 2.6 der TRBS 1201 ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
erstellen.Jedoch muss der Verwalter oder Hausmeister, wenn dieser Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteiluung erstellen, in der dann der Aufzug mit seinen möglichen Gefährdungen zu beurteilen ist.Auf das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG; insbes. § 4) weisen wir hin. ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016