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nachzulesen:"Durch die Verordnung werden folgende Angaben in den "technischen Unterlagen" zusätzlich gefordert ((EU) 2016/425 Anhang II, 1.4; Anhang III; Anhang V, Modul B):eine vollständige Beschreibung der PSA und ihre bestimmungsgemäße Verwendungeine Beurteilung der Risiken, vor denen die PSA schützen solldie Fundstellen der harmonisierten Normen, die bei Entwurf und Herstellung der PSA angewendet ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 42529
Kennzeichnung. Konkret hierzu heißt es in Anhang II Nr. 2.12 der vorgenannten Verordnung:"Wenn PSA eine oder mehrere direkt oder indirekt gesundheits- und sicherheitsrelevante Kennzeichnungen [...] aufweisen, müssen diese Kennzeichnungen [...] wenn möglich die Form vereinheitlichter Piktogramme oder Ideogramme haben. Sie müssen während der gesamten vorhersehbaren Lebensdauer der PSA problemlos sichtbar ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 42989
ausgedrückt: Das Produkt entspricht nach der Veränderung nicht mehr demjenigen, für welches eine Baumusterprüfung erstellt wurde.Das bloße Anpassen von vorhandenen Teilen, aus Gründen der Ergonomie, ist hiernach von obiger Ausführung ausgenommen. Die Verordnung fordert sogar ausdrücklich in Anhang II, dass die PSA zusätzlich zu den gedachten Zwecken auch ergonomisch und bequem ist.Der Optiker kann also ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 42363
sich immer auch die Produkthaftung.Für elektrische Geräte der Gruppe II, Kategorie 3 (mit Eignung für Zone 2/22) beziehungsweise nicht elektrische Geräte der Gerätegruppe II, Kategorie 2 (mit Eignung für Zone 1/21) ist es als Hersteller grundsätzlich möglich, die Konformität zu erklären, ohne dass eine notifizierte Stelle hierfür beteiligt werden muss.Es ist richtig, dass das entscheidende Kriterium ...
Stand: 10.06.2021
Dialog: 43544
in englischer Sprache) finden Sie auch im "Guidelines on the application of Directive 94/9/EC - ATEX Guidelines". Hier sollte insbesondere Anhang "ANNEX II: BORDERLINE LIST - ATEX PRODUCTS" beachtet werden. ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 21810
mit der Vermarktung von Produkten zu berücksichtigen.Im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU werden neben den Geräten und Schutzsystemen nunmehr auch Komponenten von Geräten und Schutzsystemen explizit genannt. Der Anhang I "Entscheidungskriterien für die Einteilung der Gerätegruppen in Kategorien" sowie der Anhang II "Wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen ..." wurden nicht verändert. Es hat ...
Stand: 24.09.2014
Dialog: 21999
werden, gilt unabhängig davon, ob die Lagerung in ortsfesten oder ortsbeweglichen Behältern erfolgt.Entzündbare Flüssigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV sind solche mit Stoffeigenschaften nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Es handelt sich dabei um leicht und extrem entzündbare Flüssigkeiten.In der LV 35 ...
Stand: 09.07.2022
Dialog: 43680
Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
der Abstellfläche, ab der ein Fahrzeug/Anhänger beim Abstellen auch mit Unterlegkeilen gesichert sein muss, werden in der DGUV Information 214-080 nähere Erläuterungen gegeben: Abschnitt II.2.1 Ziffer 3 Ankuppeln von Gelenkdeichsel- und Starrdeichselanhängern: Unterlegkeile angelegt? Sofern die Standfläche nicht vollständig eben und waagerecht ist – und das ist sie nur ganz selten –, müssen zusätzlich ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 4131
Sie also eine Schutzbrille gegen die Gefahr durch Flüssigkeiten und Dämpfe benötigen, können Sie nur eine Brille mit den Kurzzeichen 2 und 5 (beide müssen auf der Brille stehen!) benutzen.Zur Frage 2: Sind die verschiedenen Stufen der Chemikalienfestigkeit definiert oder festgelegt?Nein. Nach Artikel 8 i.V.m. Anhang II Nr. 1.4 (Anleitungen und Informationen des Herstellers) der VO (EU) 2016/425 ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43059
In der Broschüre "Einfache Druckbehälter richtig anwenden - Informationsblatt für Hersteller und Inverkehrbringer" des Landesamtes für Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen wird zu der Betriebsanleitung unter 2.1 folgendes ausgeführt:"Wird ein einfacher Druckbehälter in den Verkehr gebracht, so müssen• auf dem Kennzeichnungsschild folgende Angaben angebracht sein:- maximaler Betriebsdruck (PS ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43138
in der jeweiligen offiziellen Landessprache verlangen können, ist es ratsam, diese Sprachfassung mit zu berücksichtigen.Die EU-Konformitätserklärung für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungs-gemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen entspricht in ihrem Aufbau und Inhalt dem Muster in Anhang X der der RL 2014/34/EU.Die Richtlinie ist auf Geräte anzuwenden, die „eigene potentielle Zündquellen ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 27247
müssen die Anforderungen des Anhangs II der PSA -Hersteller-Richtlinie (EG-Richtlinie 89/686/EWG) erfüllen und unterliegen dem EG-Baumusterprüfverfahren. Dieses wird von zugelassenen Prüfstellen auf der Grundlage der vorstehend genannten Richtlinie und der DIN EN 397 "Industrieschutzhelme" bzw. DIN EN 812 "Industrieanstoßkappen" durchgeführt. Erst nach erfolgreich abgeschlossenem EG-Baumusterprüfverfahren ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 16575
und Prüfintervalle ergeben sich aus Artikel 3 (1) Ziff. 1.3 i. V. m. Artikel 9 und Anhang II der DGRL (demnächst RL 2014/68/EU; vollständigen Anwendung der RL: ab 19. Juli 2016) i. V. m. § 15 BetrSichV.Zusammenfassend kann festgehalten werden, in Abhängigkeit von der Nennweite (DN), dem Betriebsüberdruck (PS) und dem Medium müssen diese Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 23083
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
unter explosionsfähiger Atmosphäre zur Folge. Das Entscheidende für den Arbeitsmitteleinsatz ist hier generell die Eignung im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU bzw. der 11. ProdSV als deren nationaler Umsetzung. Nach §§ 2 Abs. (14), 6, 8 und 11 in Verbindung mit Anhang I Nr. 1.6 Absatz (3) Satz 1 GefStoffV sind Betreiber verpflichtet, wenn sich explosionsfähige Atmosphäre nicht im Wege des primären Explosionsschutzes ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30406
in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen. Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften sind die Anforderungen des Anhangs I und II ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Bei einem Lacklager handelt es sich in der Regel um einen explosionsgefährdeten Bereich. Nach Anhang I Nummer 1 Abschnitt 1.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dürfen Arbeitsmittel - dazu zählen auch Geräte wie Handys und Tablets - zur Zündquellenvermeidung nur in Betrieb genommen werden, wenn aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass sie in explosionsgefährdeten ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43363