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Ab welcher Neigung muss ein Fahrzeug/Anhänger beim Abstellen auch mit Unterlegkeilen gesichert sein?

KomNet Dialog 4131

Stand: 06.01.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Inbetriebnahme

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Frage:

Für das Abstellen von Fahrzeugen und deren Anhängern ist es erforderlich, die Feststellbremes zu betätigen und im Gefälle Unterlegkeile zu benutzen. Gibt es eine Toleranz für die Neigung des Gefälles (Ebenheitstoleranz)? Ab welcher Neigung muss ein Fahrzeug/Anhänger beim Abstellen auch mit Unterlegkeilen gesichert sein? Gibt es dafür Richtwerte, die bei einer Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden können?

Antwort:

Unter § 55 -Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen- der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist folgende Regelung getroffen:

Der Fahrzeugführer darf ein mehrspuriges Fahrzeug erst verlassen, nachdem es gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert ist. Insbesondere sind folgende Maßnahmen erforderlich:
1. auf ebenem Gelände
o Betätigen der Feststellbremse,
o Einlegen des kleinsten Ganges bei maschinell angetriebenen Fahrzeugen oder
o Einlegen der Parksperre bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe,

2. auf stark unebenem Gelände oder im Gefälle
o Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile,
o Betätigen der Feststellbremse und Einlegen des kleinsten gegenläufigen Ganges oder
o Betätigen der Feststellbremse und Einlegen der Parksperre bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe,

3. beim Be- und Entladen von Fahrzeugen, wenn gefahrbringende Kräfte in Längsrichtung auftreten können,
o Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile

In den Durchführungsanweisungen ist dazu folgendes ausgeführt: Gefahrbringende Kräfte in Längsrichtung können beim Be- und Entladen z.B. auftreten durch Befahren der Ladeflächen mit Flurförderzeugen, Erdbaumaschinen oder anderen Fahrzeugen.

Zur Neigung der Abstellfläche, ab der ein Fahrzeug/Anhänger beim Abstellen auch mit Unterlegkeilen gesichert sein muss, werden in der DGUV Information 214-080 nähere Erläuterungen gegeben:

Abschnitt II.2.1 Ziffer 3 Ankuppeln von Gelenkdeichsel- und Starrdeichselanhängern:
Unterlegkeile angelegt?
Sofern die Standfläche nicht vollständig eben und waagerecht ist – und das ist sie nur ganz selten –, müssen zusätzlich Unterlegkeile angelegt sein.
Unterlegkeile dürfen nur an Rädern der starren Achse angelegt sein, nie jedoch an lenkbarer Achse und an Liftachse.

Abschnitt II.2.2 Ziffer 3 Abkuppeln von Gelenkdeichsel- und Starrdeichselanhängern
Unterlegkeile anlegen
Unterlegkeile anlegen, sofern die Standfläche nicht vollständig eben und waagerecht ist (das ist sie nur ganz selten)! Unterlegkeile müssen auch stets dann verwendet werden, wenn der Anhänger be-/entladen werden soll, z.B. mit Gabelstapler, Handhubstapler (dynamische Kräfte)!
Unterlegkeile nur an Rädern der starren Achse anlegen, nie an lenkbarer Achse und an Liftachse.

Starrdeichselanhänger sollten immer mittels Feststellbremse und Unterlegkeilen gesichert werden.

Gleiche Anforderungen gelten für Sattelanhänger.